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Mit 16 ausziehen | ||||||||||||||
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Hallo,
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So lange keine wirklichen Differenzen zwischen der Mutter und Dir sich abzeichnen wird kein Amt dairgendetwas Zahlungsmäßig in die Wege leiten. Wenn dann Dein Freund noch einen Job hat geltet ihr als Bedarfsgemeinschaft und er muß Dich finanzieren.
außer es lägen Umstände vor, wo du zum Jugendamt müsstest, also Gewalt daheim oder ähnliches.
Nur nicht auskommen und das in der Pubertät mit 16 ist wohl kein wirklicher Grund.
Also bei uns ist es auch so das mehr da ist.. nicht gewalt aber drogen. und ich möchte meine Mutter ungern ''anscheißen''.. was kann ich da machen ?
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