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Welche letzten 12Monate zur Elterngeldberechnung?

 

Hallo,

habe mich zwar schon versucht schlau zu machen aus sämtlichen Seiten und mich auch durchs Forum gesucht, aber eine Frage bleibt immer offen...
Wie ist das mit der Elterngeldberechnung? Es sind ja 67% des Nettogehaltes, welche von dem Einkommen der letzten 12Monate berechnet wird. Aber ab wann werden 12Monate zurück gerechnet? Ab dem Tag der Antragstellung oder ab dem festgestelltem, voraussichtlichem Geburtstermin??? Also wenn ich zum April 2008 entbinde, wird dann auch erst das Elterngeld anhand des Zeitraums April '07 - April '08 berechnet? Frage, weil ich die Zeit vor dem April diesen Jahres selbständig war und wesentlich weniger Einkommen hatte als nun in meinem Angestelltenverhältnis!

Ich hoffe sehr das mir hier jemand weiterhelfen kann und schicke jetzt schon mal ein großes Danke für die (hoffentlich kommenden) antworten!

Liebe Grüße!


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Die letzten 12 Monate vor

beginn des Mutterschutzes (in dem Monat wo er beginnt, egal ob am 1 oder am 31 des Monats) sind ausschlaggebend.

Bei dir müßte das also ca feb 2007-2008 sein

Lg, libelle


 

Hallo

das elterngeld richtet sich aus den letzten 12 monaten vor dem zeitpunkt der geburt, das weiss ich auch schonmal ansonsten hab ich auch noch nicht alles so verstanden, habe auch schon gehört das mütter schon monate auf ihr geld warten weil es heisst die behörden kommen mit den vielen anträgen für das eltern geld nicht nach....

Grüsse Nadine


 

Also...

...bei mir ist das ähnlich bescheiden, da ich einen Saisonarbeitsplatz habe.Im Winter, wenn "Saure Gurkenzeit" ist, muss ich mich jedes Jahr ein bis 2 Monate arbeitslos melden. Da ich in letzter Zeit öfters Mal über das Thema Nachwuchs nachdenke habe ich mal beim Versorgungsamt angerufen und mich dort versucht, ein bisschen schlauer zu machen. Die gute Frau dort sagte mir, dass die letzten 12 Monate vor Geburt ausschlaggebend seine. Davon würde dann das durchschnittliche Monatsgehalt (KEINE Lohnersatzleistungen) genommen. Wenn Du selbstständig warst wird dann wohl Dein Verdienst in dieser Zeit + Dein jetziges Einkommen geteilt durch 12 genommen werden. Bei mir würden z.B. bei 10 Monaten, die ich im letzten Jahr gearbeitet habe, das Gehalt dieser 10 Monate geteilt durch 12 genommen werden und davon die 67%... Diesen Winter darf/ muss ich durcharbeiten...

Ruf doch mal bei Deinem Versorgungsamt an, die können das bestimmt für Dich durchrechnen und offene Fragen klären!
liebe Grüsse


 

Vielen Dank!

von:lolectra

Vielen Dank für Deine Antwort, hatte mich schon gewundert warum ich kine bekomme... Der Tip mit dem Versorgungsamt wird mir bestimmt weiterhelfen. Danke Dir und viel Erfolg


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