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Elternzeit und Mutterschutz- überschneidet sich doch, oder? | ||||||||||||||
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Hallo,
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wenn Dein Partner auch 2 Monate in Elternzeit geht, bekommt Ihr es ja insgesamt 14 Monate!
Dein Partner könnte seine Elternzeit ja in den ersten zwei Monaten nach der Geburt nehmen, in der Du selbst noch im Mutterschutz bist. Dann würdet Ihr Elterngeld bekommen, bis Euer Kind 14 Monate alt ist.
Das hätte auch noch den Vorteil, dass Du in den ersten 8 Wochen immer Hilfe hast (hoffentlich
) und Dein Partner garantiert ein viel innigeres Verhältnis zu Eurem Kind bekommt.
LG
Mara
Hi Kala,
der mutterschutz wird Frauen in einem Arbeitsverhältnis angerechnet, d.h. deine Elternzeit beginnt mit Geburt und endet am 30.11., d.h. du musst am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten gehen.
Finanziell wird auch das Mutterschutzgeld angerechnet, d.h. du bekommst die ersten 2 Monate kein Elterngeld sondern Mutterschutzgeld.
Viele empfinden das als unfair - allerdings werden so auch Frauen in der Selbstständigkeit gleich behandelt, die ja kein Mutterschutzgeld bekommen, sondern gleich das Elterngeld.
Ich hoffe ich konnte dir helfen,
Mitzi
Hallo Mitzi,
wie sieht es denn aus, wenn das Baby vor dem ET kommt?? Dann bekommt man ja eigentlich die Tage, die das Baby früher gekommen ist an die 8-wöchige Mutterschutzfrist rangehangen (sonst hätte man ja einen Nachteil, weil das Baby früher gekommen ist). Ab wann muss man dann wieder arbeiten gehen?? Auch zum 1. Geburtstag des Kindes, oder fängt die Elternzeit dann erst nach der 8-wöchigen Elternzeit + der Tage, die das Baby früher gekommen ist an?
Das ist alles so undurchsichtig, schrecklich.
Vielleicht kannst du mir ja auch helfen 
Liebe Grüße
das wüsste ich auch mal gerne, finde das insgesamt auch verwirrend, letzlich sind es nämlich nur 10 oder 12 Monate Elterngeld, das war mir auch nicht ganz von Anfang klar!
dass ich mein Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet habe. Bekommen tue ich es aber nur genau 20 Monate. Am 12.01. habe ich meine Tochter zur Welt gebracht. Die Krankenkasse hat mir jedoch Mutterschaftsgeld bis zum 20.03. gezahlt. Die sind dann offenbar vom ursprünglichen ET 23.01. ausgegangen. Im Elterngeldbescheid steht auch, dass die Zeit vom 12.01. bis 20.03. angerechnet wird. Elterngeld habe ich das 1. Mal am 12.03.(dieser Betrag ist aber etwas weniger gewesen, als dann die kommenden Zahlungen) bekommen und bekomme es zum letzten Mal am 12.10.2008. Und was ich jetzt noch entdeckt habe ist, dass mir am 12.01.2008 genau die gleiche Rate gezahlt wird wie die allererste am 12.03. Also nur 231,54 und die anderen Monate immer 326,26 . Hä...
Das ist echt verwirrend.
LG
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