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Elternzeit und Mutterschutz- überschneidet sich doch, oder?

 

Hallo,

mir ist immer noch nicht ganz klar, wie das mit der Elternzeit bzw. mit dem Mutterschutzurlaub und mit dem Elterngeld ist.

Konkret möchte ich wissen:

Nehmen wir mal an, mein ET ist am 31.11.2007, würde heissen, das ich schon mal 6 Wo voher in Mutterschutz bin. Nach der Geburt hätte ich dann auch nochmal 8 Wo Mutterschutz.

ABER: es heisst doch, die Elternzeit beginnt ab der Geburt? D. h. wenn ich vorhabe ein Jahr Elternzeit in Anspruch zu nehmen, würde es dann bedeuten, das ich dann am 31.11.2008 wieder arbeiten gehe?

Oder beginnt die Elternzeit nach den 8 Wochen Mutterschutz? Also in diesem Fall dann am 01.02.2008?

Die Frage ist mir deshalb so wichtig, weil mir aus diesem Grund auch nicht ganz klar ist, wie lange ich dann Elterngeld bekomme. Es heisst nämlich 12 Monate, wobei die 8 Wo, wo ich in Mutterschutz bin, mit angerechnet wird.
Das würde dann heissen, das ich wirklich nur bis 31.11.2008 Geld bekomme, ODER?

Hoffe, das war jetzt net zu verwirrend und hoffe, ihr könnt mir die Frage beantworten.

Danke + LG
kala111


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Ausweg:

wenn Dein Partner auch 2 Monate in Elternzeit geht, bekommt Ihr es ja insgesamt 14 Monate!

Dein Partner könnte seine Elternzeit ja in den ersten zwei Monaten nach der Geburt nehmen, in der Du selbst noch im Mutterschutz bist. Dann würdet Ihr Elterngeld bekommen, bis Euer Kind 14 Monate alt ist.

Das hätte auch noch den Vorteil, dass Du in den ersten 8 Wochen immer Hilfe hast (hoffentlich ) und Dein Partner garantiert ein viel innigeres Verhältnis zu Eurem Kind bekommt.

LG
Mara


 

Hallo

Hi Kala,

der mutterschutz wird Frauen in einem Arbeitsverhältnis angerechnet, d.h. deine Elternzeit beginnt mit Geburt und endet am 30.11., d.h. du musst am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten gehen.
Finanziell wird auch das Mutterschutzgeld angerechnet, d.h. du bekommst die ersten 2 Monate kein Elterngeld sondern Mutterschutzgeld.
Viele empfinden das als unfair - allerdings werden so auch Frauen in der Selbstständigkeit gleich behandelt, die ja kein Mutterschutzgeld bekommen, sondern gleich das Elterngeld.

Ich hoffe ich konnte dir helfen,
Mitzi


 

Entbindung vor ET

von:caipi23

Hallo Mitzi,

wie sieht es denn aus, wenn das Baby vor dem ET kommt?? Dann bekommt man ja eigentlich die Tage, die das Baby früher gekommen ist an die 8-wöchige Mutterschutzfrist rangehangen (sonst hätte man ja einen Nachteil, weil das Baby früher gekommen ist). Ab wann muss man dann wieder arbeiten gehen?? Auch zum 1. Geburtstag des Kindes, oder fängt die Elternzeit dann erst nach der 8-wöchigen Elternzeit + der Tage, die das Baby früher gekommen ist an?

Das ist alles so undurchsichtig, schrecklich.

Vielleicht kannst du mir ja auch helfen

Liebe Grüße


 

Gute Frage

von:juttina

das wüsste ich auch mal gerne, finde das insgesamt auch verwirrend, letzlich sind es nämlich nur 10 oder 12 Monate Elterngeld, das war mir auch nicht ganz von Anfang klar!


 

Also bei mir ist es so,

von:maddyliebe

dass ich mein Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet habe. Bekommen tue ich es aber nur genau 20 Monate. Am 12.01. habe ich meine Tochter zur Welt gebracht. Die Krankenkasse hat mir jedoch Mutterschaftsgeld bis zum 20.03. gezahlt. Die sind dann offenbar vom ursprünglichen ET 23.01. ausgegangen. Im Elterngeldbescheid steht auch, dass die Zeit vom 12.01. bis 20.03. angerechnet wird. Elterngeld habe ich das 1. Mal am 12.03.(dieser Betrag ist aber etwas weniger gewesen, als dann die kommenden Zahlungen) bekommen und bekomme es zum letzten Mal am 12.10.2008. Und was ich jetzt noch entdeckt habe ist, dass mir am 12.01.2008 genau die gleiche Rate gezahlt wird wie die allererste am 12.03. Also nur 231,54 und die anderen Monate immer 326,26 . Hä...

Das ist echt verwirrend.

LG


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