Ich blick da nicht durch..meine Freundin hat vor 3 Wochen entbunden und meinte sie bekäme während des gesamten Mutteschutzes ihr normales Gehalt weiter..das mag vor der Entbindung ja stimmen..aber nach der Entbindung lese ich überall, wird das Elterngeld doch mit dem Mutterschutzgeld verrechnet..heisst das jetzt:
1. Normales Gehalt bis 8 Wochen nach ET und dann nur noch 10 Monate Elterngeld
2. oder ab der Geburt Elterngeld wo das Mutterschutzzeitgeld mit reingerechnet ist..
HÄÄÄÄÄÄ ...echt verwirrend..aber vielleicht habt ihr ja Ahnung 
Yvonne