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Zum elterngeld dazuverdienen | ||||||||||||||
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guten morgen.
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Hallo!!
Die überlegung hatte ich damals auch!!! Geht aber leider nicht!!! Ich habe ca.850 mtl. Elterngeld bekommen! Hab aber trotzdem gedacht ich geh noch ein wenig joben um mal rauszukommen! Ha ha hab ich nur gedacht! Dann wäre mir 400 mtl. abgezogen worden......... wäre somit umsonst arbeiten gegangen!!!!! Is also quatsch........ Hatte zum glück nur 1 Jahr!!!
Lg Kathrin & Laurén 14 Monate
Hallo,
ich habe mich entschieden neben dem Elterngeld arbeiten zu gehen um drin zu bleiben. Grundsätzlich darfst du nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten, allerdings wird dir dieses Geld dann berechnet und du bekommst entsprechend weniger Elterngeld. Fand ich noch ganz o.k. Was mich allerdings ärgert, es wird nach Monaten abgerechnet. Ich habe mit meinem Job am 1. Februar angefangen. Meine Tochter ist am 4. Oktober auf die Welt gekommen. Da ich damit drei Tage bereits im 4ten Lebensmonat gearbeitet habe,wurde mir die drei Tage im 4ten Lebensmonat voll angerechnet und ich bekam bereits im Januar mein Elterngeld um 300 Euro gekürzt. Also ein Tag reicht bereits und du bekommst den Monat voll gekürzt, nicht nur anteilsmäßig. Ich habe bereits Widerspruch eingelegt, mir wurde die Entscheidung noch einmal bestätigt jetzt könnte ich noch vors Gericht.
Also wenn du dich entscheidest zu arbeiten, halte dich unbedingt an den Lebensmonat deines Kindes. Außer dir wäre diese Kürzung egal.
Liebe Grüße
Ronja1007
ich habe auch erst so gedacht und mich gefreut, weil ich auch hälfteln wollte, aber es verhält sich so:
Wenn Du bis zu 30 h arbeitest, behälst Du generell Deinen Anspruch auf Elterngeld!
Aber das hinzuverdiente Geld wír dem Elterngeld trotzdem angerechnet!Das funktioniert wir folgt:
Von der Differenz der beiden Beträge erhälst Du nur 67% und das könnte Dich evtl. schlechter stellen als wenn Du nur das Elterngeld nimmst.
Da gibt es diverse Infoseiten und die hilfreiche Broschüre Elterngeld und Elternzeit.
Da kannst Du es für Deinen speziellen Fall mal nachrechnen.
LG,
Jolene
Wer nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit (bis zu 30 Wochenstunden) arbeiten
möchte, kann ebenfalls Elterngeld erhalten. Das Elterngeld ersetzt in diesem Fall
67 Prozent des entfallenden Teileinkommens.
Wer jedoch
nach der Geburt eines Kindes mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen
Anspruch auf Elterngeld.
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