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Ahhh - unverheiratet aber eheähnliche Lebensgemeinschaft - Lohnsteuer?

 

Also,

ich hoffe ich täusche mich...
Habe gerade gelesen, dass Alleinerziehenden ein Entlastungsbetrag (Steuerklasse II) zusteht.
Ehepaare werden ja durch die gemeinsame Besteuerung bessergestellt.

Mein Freund und ich leben unverheiratet in einer so genannten "eheähnlichen" Lebensgemeinschaft - damit bekomme ich nicht die Steuerklasse II wie Alleinerziehende und auch keine gemeinsame Besteuerung wie Ehepartner - das ist ja wohl eine Frechheit!
Wenn es um den Vorteil geht (Entlastungsbetrag), dann sind wir eine Familie und wenn es um Steuererleichterung geht, dann sind wir keine Familie?!?!

Wir bleiben also trotz Kind beide in Steuerklasse I. Sehe ich das richtig oder habe ich mich da jetzt verlesen oder verrannt?

Ich fühle mich wirklich bestraft fürs nicht heiraten
Ich bekomme weniger Elterngeld als eine verheiratete Gleichverdienende mit Steuerklasse IV oder III, da ich aufgrund meiner Steuerklasse I ja auch bisher schon mehr Steuern gezahlt habe (allein das ist ja wohl schon abartig!!!) und nun sollen wir auch zukünftig mehr Steuern zahlen wie absolut "gleiche" Lebensgemeinschaften nur weil die Hochzeitsurkunde nicht existiert... GRRRR!
Wäre total schön, wenn mir jemand einen Denkfehler aufzeigen könnte - oder falls es so ist wenigstens einfach mitschimpft

Euch allen einen schönen Sonntag!

Grüße,


Susanne



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Hallo

eine verheiratete Gleichverdienende mit Steuerklasse IV bekommt das gleiceh Elterngeld , wie Du, denn der netto - Verdienst bei Stkl. I und IV ist gleich. Eine verheiratete mit Stkl. III würde mehr bekommne, aber in der Realität haben mst die Frauen die V- er Klasse nicht dei III, d.h. Sie bekommen weniger netto und weniger elterngeld als Du. Für die Zukunft ist es allerdings richtig, dass im gültigen Steuersystem Verheiratete besser egstellt werden als UNverheiratete und ich gebe Dir absolut ercht, dass dies nicht ok ist!

Alles Gute für Dich und Euer Baby!
VG
Poesie


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