in
 
Forum|Alben|Blogs|Videos||Nachrichten|Grußkarten|
Diätclub|Spiele|Gewinnspiele|Nachnamen
« 

Nachteil bei "eheähnlicher wohngemeinschaft"??

 

Hey leute.
Ich bräuchte mal einen rat.
Und zwar : ich bin schwanger,et ist 11.4
Mein arbeitsvertrag läuft aus,ich kanm allerdings auf 400 basis nach dem mutterschutz wieder anfangen.
Jetzt stellt sich aber die frage,was mir und meinem partner zusteht wenn wir zusammen ziehen.
Ich weis das mir allein von der Arge eine wohnung zusteht mit 400 kalt und ca. 60qm aber wie ist das wenn mein partner mit mir und der kleinen in die wohnung ziehen will?
Hoffe ihr versteht ungefähr was ich jetzt will ^^
lg. Und danke schonmal


Marni bei H&M: Im Video gibt es erste Eindrücke der Kollektion
Marni bei H&M: Im Video gibt es erste Eindrücke der Kollektion
Unplugged & im Interview: Mobilée zu Gast bei gofeminin
Unplugged & im Interview: Mobilée zu Gast bei gofeminin
 

Wie das mit der wohnung ist,

kann ich dir leider nicht genau sagen. aber erst mal zum elterngeld:
wenn du vorher teilzeit gearbeitet hast, bekommst du 65 % von deinem letzten Gehalt (abzgl 77 Euro werbungskostenpauschale). wenn du direkt nach dem mutterschutz wieder anfängst zu arbeiten, wird es auf dein elterngeld angerechnet! beispiel: du bekommst 1000 euro elterngeld. arbeitest dann wieder und bekommst 1000 euro gehalt. da du vorher 1700 verdient hast, nimmt das amt jetzt die differenz (also die 700 euro) und davon 65 %, also bekommst du am ende ca 1400 euro raus...ich weiß sind jetzt etwas hohe beträge, aber damit kann ich das besser erklären. wenn du verdienst, wird es IMMER auf das elterngeld gerechnet. und du musst alles melden, was du dazu verdienst! also überleg dir, ob es sich lohnt dann direkt wieder arbeiten zu gehen. vor allem weißt du ja heute noch nicht, ob das baby pflegeleicht ist oder nicht (unterschätze das nicht!!!).
und wegen der wohnung: wenn dein partner genug geld für euch alle drei verdient und ihr zusammen wohnt, bekommt ihr womöglich gar nix vom amt. aber das kann man am besten direkt dort abklären und fragen. du hast bestimmt eine vorstellung, was er verdient. was er abbezahlen muss, interessiert die erst mal nicht. es war ja seine entscheidung die schule zu besuchen.
und falls ihr auf die idee kommen solltet dieses jahr noch zu heiraten, dann wird dein elterngeld sogar noch auf sein einkommen gerechnet und die einkommensteuer erhöht sich...

ich hoffe, ich konnte ein bisschen licht ins dunkle bringen.

lg und alles gute


 

Hi

die frage ist auch wie du zur zeit arbeitest, du bekommst ja danach elterngeld, da kann man auch dazu verdienen, vll machst du es lieber auf diese variante, da ist es auch egal wie eure/ deine wohnsituation ist.


 

...

von:teufelsweib881

Ich war eingestellt auf Teilzeit. Wenn ich da richtig informiert bin,kann ich mir 165 ca. Zum elterngeld dazu verdienen oder so.

Habe nur die befürchtung,dass das gehalt meines partners beim zusammen ziehen mit angerechnet wird und das ist eigentlich absolut nicht tragbar für ihn (er bezahlt noch viel ab und hat letztes jahr erst einen großen kredit aufgenommen um seinen meister finanzieren zu können )
Deshalb war der plan,dass ich mir offiziell allein eine wohnung suche.
Jeden tag bei mir ist er sowieso aber er ist bei seinen eltern gemeldet weil er vor nem halben jahr auch vorrübergehend da wieder einziehen musste.
Als eheähnliche wohngemeinschaft wäre das glaube ich nicht tragbar?!


« 
Seitenanfang

Liste der 10 vorhergehenden Diskussionen

Antworten Letzt. Beit.
 
von:superpauli
0
 
von:pio79
0
  Im burnout-krankenschein schwanger, was nun?
von:sandy16161
1
  Wir lieben uns und möchten trotz Schwangerschaft nicht zusammen ziehen
von:kolestona
1
  Bekomme ich Elterngeld nach Beendigung meines Studiums?
von:wasistnochfrei
1
  Welche Steuerklasse bei unverheirateten Eltern?
von:danni1203
1
  Elternzeit..ich versteh nix mehr
von:knopf20
1
  Wann das Kindergeld beantragen?
von:styla29
1
 
von:diejacky88
0
  Wir verdienen zu viel -- also kein anspruch auf erstausstattung ??
von:schneggechen
15
  Was ist eine Pflegefamilie und wofür nutzt man diese???
von:mitzwicker1
1
Siehe auch Alle Diskussionen - Best-of - Auswahl




Copyright © 1999-2012 
Spezial Küche : Rezepte von A bis Z, nach Herkunft, Zubereitungszeit, und Kategorie geordnet.
Kontakt: Impressum -