ich habe mein E-geld auf 2 Jahre gestreckt und möchte jetzt teilzeit arbeiten. Frage zur Anrechnung: wird das vom monatlichen gestreckten Betrag gerechnet wieviel angerechnet wird oder vom Betrag wenn ich nicht auf 2 Jahre gestreckt hätte? Ihr wisst hoff ich was ich meine. Weil vom Gesamtbetrag lohnt sich ja kaum. Meine Idee war dass es sich eher lohnt wenn man sowieso nur wenig bekommt im Monat.
wann willst du denn wieder arbeiten? im ersten jahr oder im zweiten? wenn du erst im zweiten jahr arbeiten willst, spielt das einkommen wegen des elterngeldes keine rolle mehr. nur im ersten jahr! es ist dann so, dass dann die differenz von deinem alten einkommen vor der geburt (nehmen wir an 1000 euro netto) zu dem einkommen nach der geburt (nehmen wir 500 euro an) berechnet wird. sprich: du verdienst 500 euro netto und bekommst zusätzlich ca. 350 euro elterngeld (das ist nur grob geschätzt, keine garantie auf die richtigkeit *g*). heißt also du bekommst insgesammt 850 euro im monat. es spielt übrigens keine rolle, ob du das elterngeld hast auf zwei jahre splitten lassen. ich hoffe, ich konnte dir helfen. lg
von:jungefrau26
im ersten Jahr. so ok aber die 350EUR das wär dann aber der halbe Betrag oder? oder müsste man 700EIR also den vollen nehmen??