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Schwanger und Alleinerziehend wichtige Fragen | ||||||||||||||
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Hallo Ihr lieben,
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hast du meine Antwort in deinem letzten Thread gelesen?
Da hab ich dir schon ein paar Sachen geschrieben. Aber wie meine Vorrednerin schon schreibt, du hättest vermutlich Anspruch auf ALG I. Wie lange bist du denn bei dem Arbeitgeber? Wieviel verdienst du denn?
Wenn du zur Zeit arbeitest, hast du normalerweise erstmal Anspruch auf Arbeitslosengeld I (kein Hartz IV!). Du musst dich (glaube ich) 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft, beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, sonst dürfen die dir eine Sperre verpassen. Der Kindsvater muss natürlich Unterhalt zahlen. Lass dich mal bei Pro Familia beraten. Ich wünsch dir alles Gute!
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