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Befristeter arbeitsvertrag läuft noch vor mutterschutz aus... was tun? | ||||||||||||||
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Ich bin total verwirrt und weiss nicht weiter... Also folgendes problem... Was ist wenn mein arbeitsverhältniss am 30.6.11 ausläuft und ich zu dem zeitpunkt im 4. Monat schwanger bin? Wie geht es dann weiter? Arbeitslosengeld bis zum mutterschutz in der höhe der 67% der letzten 12 monate? Was bekommt man dann im mutterschutz? Und was danach?
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Bis spätestens 31.03.2012 solltest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (telefonisch, online über die homepage, persönlich oder schriftlich) -> bei verspäteter Meldung droht Sperrzeit von 7 Tagen. Die Arbeitslosmeldung muss dann persönlich im Zeitraum 01.04.2012 bis 01.07.2012 erfolgen. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht grundsätzlich ab 01.07.2012, wenn du mindestens 1 Jahr vorher in einem Versicherungspflichtverhältnis (z. B. sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis -> ab 400,01 Euro Einkommen) gestanden hast. Arbeitslosengeld wird längstens 6 Wochen vor dem errechneten ET gezahlt. Danach ist die Krankenkasse zuständig (kann zu den Verfahrensweise keine Angaben machen). Wenn die Elternzeit endet, hast du die Möglichkeit, dich wieder bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden.
PS: den erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent erhälst du nur, wenn du bereits ein Kind nach Einkommenssteuergesetz hast, ansonsten sind es 60 Prozent.
Danke für die informationen. D.h. Ich bin ab 1.7. Arbeitslos bis mutterschutz losgeht? Danach kann ich z.b. 1,5 jahre elternzeit machen und bekomm auch mein elterngeld, half nur von der krankenkasse nicht arbeitgeber? Und nach den 1,5 jahren elternzeit hab ich ganz normal anspruch auf arbeitslosengeld?
... richtig, bis zum Mutterschutz wirst du dann voraussichtlich Arbeitslosengeld erhalten. Dann sollte die Krankenkasse Mutterschaftsgeld zahlen und 8 Wochen nach der Geburt (bei Frühchen oder Mehrlingsgeburt 12 Wochen) dann das Versorgungsamt das Elterngeld. ... wenn du dich für 1,5 Jahre Elternzeit entscheidest, kannst du das gerne tun und dich im Anschluss wieder arbeitslos melden, wenn die Betreuung deines Kindes sichergestellt ist (halbtags oder ganztags). In der Regel zählt der Elterngeldbezug zu einem Versicherungspflichtverhältnis (wie es ausschaut, wenn du nur den Grundbetrag von 300 Euro erhälst, kann ich das nicht hunderprozentig bestätigen) .... da du mind. 1 Jahr Elterngeld beziehen wirst, solltest du dir also einen Neuanspruch auf Arbeitslosengeld erwerben. Falls nicht, kannst du noch deinen Restanspruch vom 01.07.2012 geltend machen (spätestens 4 Jahre später --> also bis 30.06.2016). Restanspruch ist die Differenz an Kalendertagen zwischen festgelegter Anspruchsdauer ab 01.07.2012 bis Anfang Mutterschutz.
PS: hier kannst du deine voraussichtliche Anspruchsdauer ab 01.07.2012 ablesen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html
Ich denke mal die chancen stehen bei 2% dass der vertrag verlängert wird... Wäre ja der arbeitgeber auch selbst blöd...
Schon schade eigentlich!
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