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Trotz anhaltender Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld und kein Mutterschaftsgeld?? | ||||||||||||||
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Hallo,
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Hallo,
ich kann Dir weiterhelfen. Ich arbeite selbst bei einer Krankenkasse und habe Krankengeld/ Mutterschaftsgeld jahrelang bearbeitet.
Du gibst an, auch nach Beendigung Deines Beschäftigungsverhältnis weiterhin AU zu sein. Das Krankengeld wird also grundsätzlich bis zum Erreichen der Anspruchsgrenze ausgezahlt.
Ab dem 16.12.2011 bist Du in Mutterschutz, das bedeutet, dass Du Krankengeld bis 15.12.2011 erhältst und im Anschluss, also ab dem 16.12.2011 Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld. Du bleibst weiterhin bei Deiner Krankenkasse versichert, da ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Falls noch Fragen sind, melde Dich hier, ich behalte das Forum im Auge
Ansonsten wünsch ich Dir alles Gute für Deinen weiteren Schwangerschaftsverlauf
Viele Grüße, Caroline mit Zwerg im Bauch (21. SSW)
Mir ist noch eine Frage eingefallen: Was mache ich nun eigentlich mit meinem Auszahlungsschein für das Krankengeld.
Den letzten habe ich am 28.11. unterschrieben bekommen.
Ein neuer wurde mir nun zugeschickt, den ich ab dem 23.12. unterschreiben lassen kann, Ich sehe meinen Arzt aber nur noch vorher (12.12.) und später (2.1.2012).
Soll ich den normal ausfüllen lassen und der Krankenkasse überlassen, mir dann nur bis zur Mutterschutzfrist Krankengeld zu zahlen oder muss ich nun was anderes drauf eintragen?
Denn vom 29.11. bis zum 15.12. müsste ich ja noch Krankengeld bekommen....
LG
Hawe
Endlich mal jemand "Internes". Danke dir, das macht mir gut Hoffnung 
Ich hoffe, dass meine Krankenkasse das auch so sieht.
Dann wünsche ich dir noch eine schöne, problemfreie Schwangerschaft

Gern geschehen. Falls Deine Krankenkasse Probleme macht, einfach noch mal melden.
Alles Gute bis dahin 
Ich konnte heute den Antrag stellen und habe den auch gleich abgeschickt. Jetzt kann ich nur abwarten. Aber ich halte dich auf dem Laufenden 
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