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Alleinerziehend + Hartz IV: muss Kindsvater auch Unterhalt für mich bezahlen?

 

Hallo Ihr Lieben,

ich schildere mal kurz mein Problem und hoffe, es kann mir jemand einen Tip geben.

Mein Kleiner (10 Monate) und ich (31 Jahre) wohnen momentan bei meinen Eltern. Das war eigentlich als Übergangslösung gedacht, aber wie es momentan aussieht, werden mein Freund und ich nicht zusammenziehen, es klappt einfach nicht mehr...
Ich kann nicht länger bei meinen Eltern bleiben und möchte gerne eine eigene Wohnung für mich und den Kleinen. Dafür müßte ich Hartz IV beantragen (bin ja in Elternzeit). Würde ich das bekommen oder müßte mein Freund für mich zahlen?
Wir sind nicht verheiratet, haben nie zusammengelebt und er ist nicht mal in der Geburtsurkunde eingetragen.

Ich will absolut kein Geld von ihm... (daß er für den Kleinen zahlt, ok). Aber für mich... ist meine absolute Horrorvorstellung.
Ist jemand in einer ähnlichen Situation und bekommt Hartz IV und vom Kindsvater nur den Kindesunterhalt?

Liebe Grüße
Fee


Christine bloggt: Wie viel ICH bin ich eigentlich?
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Igitt, das ess ich nicht! Umfrage: Welches Gericht mögen Sie so gar nicht?
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Betreuungsunterhalt bei Unverheirateten

Ich weiß, dass es Betreuungsunterhalt bei Unverheirateten gibt - nicht nur bei Verheirateten. Am besten nochmal bezüglich der Voraussetzungen nachgoogeln.


 

Ja..

wenn er die vaterschaft nicht anerkennen wird kommt die unterhaltsvorschusskasse beim jewl. jugendamt zum tragen..natürlich hast du anspruch auf unterhalt für das kind..

für dich aber nicht wenn es keine ehe gab


 

Was ich da nicht dran verstehe ist...

warum sprecht ihr immer dass ER zahlen muss??
warum sprecht ihr nicht darüber z.B. wo kann ich schnell Arbeit finden, wie ist das mit dem Kinderhortplatz , etc?
Ihr könnt doch arbeiten gehen,dann braucht man den armen Mann doch nicht auszunutzen!!
Ich habe meinem ersten Mann keinen Cent weggenommen.
Ich bin einfach arbeiten gegangen und fertig. und wenns nichts gereicht hat, dann bin ich eben Wochenende zusätzlich putzen gegangen und da hab ich sogar Baby mitgenommen.
Also es muss nicht sein.


 

Alleinerziehend + Hartz IV: muss Kindsvater auch Unterhalt für mich bezahlen?

Mein Freund und ich haben 2Kinder, er hat ne eigene Wohnung und ist nur am WE hier, Er Zahlt jeden Monat Unterhalt für die Kinder und nun bekommt er einen Brief vom Jobcenter und die meinten er solle nun auch Unterhalt für mich bezahlen, was ich nicht verstehe, da wir nie verheiratet waren und nie zusammen gewohnt haben ist das jetzt Rechtens?
ach bin auch Hartz4 Empfängerin.

wäre über eine Antwort dankbar


 

Alleinerziehend hartz4.er will nicht unterhalt zahlen.

hallo zusammen..hoffe dass man mir weiter helfen kann.
folgendes,der vater(der erzeuger!) will mir für unsere tochter die 5monate alt ist den unterhalt nicht auszahlen.beim jugendamt dagegen sagte er aber ,das er das mir aufs konto überweisen wird,was ich aber weiss niemals der fall sein wird!!! wie gehe ich jetzt voran,kann mir da die beistandschaft weiter helfen?geht es auch das er den unterhalt an die beistandschaft zahlt und sie es an mich weiter überweisen? bin total ratlos,bitte um ein paar antworten^^dankeschön!!!!


 

kein wunder dass sich die getrennten Eltern gegenseitig fertigmachen.
Frau holt sich was beim Staat-Staat holt es sich zurück beim Mann.
am besten nimmt man das Baby zur Arbeit mit und beantragt gar nichts.


 

Hm

komisch also bei mir wurd auch nicht nach unterhalt für mi9ch gefragt wichtig ist undwar das der vater für das kind zahlt!

anscheinend immer unterschiedlich von komune zu komune


 

Das ist wirklich komisch

von:schnaeggele

wenn ich mich outen darf,...ich arbeite bei der Bundesanstalt für arbeit

Vielleicht kommt da noch was??? Aber grundsätzlich ists mal so wie geschildert!!!!


 

von:nessty86

hier mal meine erfahrung:
der kindsvater und ich waren vor der geburt schon getrennt, ich war hier beim zuständigen jugendamt, wegen beistandschaft.
zu der zeit der schwangerschaft und auch das jahr davor bezog ich alg ... ich noch schülerin war, aber nicht mehr bei meiner mutter lebte.
aussage des jugendamtes :madanfang 2006) :
"der kindesvater hat einen mindestanspruch zum leben von 890, dazu kann er auto anrechnen, miete, etc" (was ja schon ne frechheit ist, denn 890 (wenn ich bei meinen eltern lebe und nur autoversicherung bezahlen muss und alles andere mami und papi zahlen, hätt ich auch gerne gehabt!
weiter...
"sie, als mutter haben keinen anspruch auf unterhalt, wenn sie nicht vorher selber gearbeitet haben" (hallo, ich war 18 und ging zur schule (ganztags, wegen ausbildung!)
"außerdem wollen wir dem vater nicht solch einen stress machen, zum wohle des kindes... er soll ja auch kontakt wahren" (er hat nach 9 monaten den kompletten kontakt abgebrochen! davor kam er wenn überhaupt 1x /monat)
"sie sollten die beistandschaft bestehen lassen, denn wir kümmern uns ja drum"
als ich am 5.3. dieses jahres geheiratet habe und keinen anspruch mehr auf uhv hatte, hab ich erstmal eine anzeige wegen verletzung der unterhaltspflicht bei der polizei gestellt. mein sohn ist im april 4 geworden und der erzeuger meint, immer noch nichts machen zu müssen. wohnt immer noch bei mama und papa (ist 27!!!) und hat erstmal ne zweite ausbildung angefangen, als der kleine da war (die erste hatte er fertig als maurer, jetzt einzelhandelskaufmann)
anstatt ihn in seine pflicht zu nehmen!
ich finde es unter aller ... pop..n können und dann keine verantwortung tragen!
achja, seine mutter legt auf, wenn ich anrufe, um es im guten zu klären! wir wollen zu diesem kind keinerlei kontakt (wir waren ja nicht verheiratet!)

so, sry, so konnte ich mich aber mal eben auskotzen...

LG nessi

4te woche haben wir jetzt


 

KLARHEIT vom Amt

Hallo Ihr lieben und danke nochmal für Eure Antworten!

Hab heute x Telefonate geführt, von Jugendamt über Sozialamt bis Landratsamt - ist ja wie immer keiner zuständig...
Hab mich aber durchgeschlagen und folgende Info erhalten:
Der Vater MUSS zahlen, egal ob jemals eine Beziehung bestanden hat. Er muss nicht nur für das Kind zahlen, sondern auch für die Mutter, und zwar mindestens 770,- (sofern er Geld verdient). Der genaue Betreuungsunterhalt richtet sich - wie hier auch schon geschrieben - nach dem früheren Einkommen der Mutter. Also hatte diese netto 1000,- verdient, muß er ihr das zahlen - sofern er dadurch seinen Mindestbehalt nicht unterschreitet (sind glaub ich knapp 1000,- , die er behalten darf).
MIST! Hätte mir so gewünscht, daß das anders ist
Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 besteht somit nicht bzw. würde das Amt das dann von ihm zurückholen.
Weiß jetz auch nicht, was ich mache. Will keine Geld von ihm und fühle mich so furchtbar beim Gedanken daran - aber was bleibt mir denn anderes übrig? Hab ca. Anspruch auf 1000,- + ca. 300,- für's Kind - und damit weder Anspruch auf Hartz IV, Wohngeld oder sonstwas WILL DAS NICHT!!!!!!!!!!!


 

Willst Du lieber dem Staat

von:daphne0105

auf der Tasche liegen ?
Der Kindesvater ist verantwortlich, ob ihm das gefällt oder nicht.
Du kannst ja so bald wie möglich arbeiten gehen, damit Du unabhängig bist.


 

Hey fee

von:schnaeggele

ich wollte das auch nicht, aber siehs mal so,...es ist damits dir und dem kind gut geht und du kannst ja versuchen so schnell es geht weider arbeiten zu gehen um ihm nicht ewig auf der tasche zu liegen wenn du dich dabei nicht wohl fühlst!!!Du muss jetze an dein kind denken, nicht daran ihn zu schonen oder das du zu stolz bist!!!!


 

Bin in so einer ähnlichen situation

von:schnaeggele

wir haben nie zusammen gelebt und uns während der Schwangerschaft getrennt. Das kind wir im März zu welt kommen. Vaterschaft erkennt er an, will allerdings nur für das kind unterhalt zahlen und nicht für mich. ich habe auch immer gesagt ich will nix für mich von ihm weil ich zu stolz war,...aber anders wirds nicht gehen. Ich wollte nun alg II beantragen bzw. hab mich informiert wenn ich zusätzlich Alg II zum elterngeld beantragen tue, dann muss ich zunächst gegen ihn klagen. erst wenn er keinen unterhalt für mich leisten kann zahlt das Amt.

ich denke dein stolz ist hier nicht angebracht genauso wie meiner nicht. Es soll dem kind gut gehen und das ist die hauptsache. Nur kanns meinem kind nicht gut gehen wenn ich kein Geld habe bzw. nebenbei arbeiten muss um Geld zu verdienen was mir eigentlich vom kindvater zusteht (und er könnte sicher zahlen).
Außerdem ist es ja eine absehbare zeit die er unterhalt leisten muss, du liegst ihm aj nicht ewig auf der tasche!!!!

LG


 

Danke für Eure Antworten!

von:fee7707

@ schnaeggele
Mich würde interessieren, wieviel er dann für mich zahlen muß... Hast Du da irgendwelche Anhaltspunkte bzw. wie ist es bei Dir? Wer legt es fest?? Oder kann man das einfach untereinander besprechen?

Liebe Grüße
Fee


 

Also

von:schnaeggele

irgendjemand schreibt hier, das kindsvater nicht in jedem fall unterhaltspflichtig ist für die Mutter, dem muss ich widersprechen. ich war schon beim anwalt. Selbst wenn man nicht zusammen gewohnt hat ist der kindvater der mutter verpfliochtet unterhalt zu zahlen, 6 wochen vor der geburt und die anschließende Zeit, bis zu 3 Jahren. Grundsätzlich geht man dabei davon aus wieviel verdienstausfall die mutter durch die betreuung des kindes hat. Wenn du also gerabeitet hast und z.B.1200 netto hattest und später mit elterngeld nur noch ca.800 dann muss er dir den unterschiedsbetrag von 400 zahlen+unterhalt fürs kind.Unterhalt fürs kind, musst du in der düsseldorfertabelle nachsehen (diese ist aber auch nur ein anhaltspunkt, geringster Kindsunterhalt ist glaub 217 voraussetzung ist natürlich er kann zahlen,... wenn nicht bekommst du sozialleistungen. Aber erst wenn geklärt ist das er nicht zahlen kann, kann du sozialleistungen beantragen,... .
Klar könntet ihr das auch untereinander absprechen, ohne anwalt oder so!!! So hätte ich es auch lieber gehabt,...da mein Ex aber sehr unzuverlässig ist was geld angeht, bin ich ganz froh das es dann so wenigstens geregelt abläuft. Für den kinsunterhalt werde ich auch eine Beistandschaft beim Jugendamt beantrage,...dann muss er den unterhalt an das jugendamt leisten und ich bekomme vom jugendamt pünktlich mein geld.

LG und viel Glück!!!


 

??

von:kurty11

Ich kann mich nur wundern dass sich soviele Paare während der Schwangerschaft trennen ! Scheint eine neue Mode zu sein. Dass immer nur die Männer die Schuldigen sind, kann ich nicht glauben. Gibt es immer noch Frauen die einfach nur ein Baby wollen und versorgt werden möchten ? Ich meine eine allein erziehende Mutter hat doch alle Macht der Welt oder ? Sie muss erst mal nicht arbeiten, hat das alleinige Sorgerecht! Frauenherz was willst du mehr????

Oh Gott !


 

Ja weil sie selber

von:schnaeggele

arbeiten gehen könnte,... .
dir steht aber per Gesetz zu 3 Jahre nicht arbeiten gehen zu müssen wegen betreuung eines kindes. Danach muss der kindsvater auch nichts mehr zahlen weil frau ja dann wieder arbeiten gehen könnte. gesetzesgrundlage für den Unterhalt ist 1615l BGB.
Unverheiratete und nicht zusammenlebende sind nun mit den verheirateten gleichgestellt.

LG


 

Da hat Schnaeggele Recht...

von:nutellaqueen

Die Gesetzteslage ist so, das der Vater des Kindes für die Frau aufkommen muß, bis das Kind, das 3 Jahre alt ist, wegen Erziehungszeit. Egal ob verheiratet oder nicht, aus dem Grund, dass sie nicht arbeiten gehen kann. Der Staat ist nicht dumm mit solchen Gesezten ... Ist aber glaube ich schon immer so gewesen.

Lg Nadine


 

Vater staat zahlt nicht

von:schnaeggele

einfach so,...er schaut immer erst ob jemand andres nicht zuständig wäre, in dem Fall der kindsvater


 

Unterhaltszahlung für die frau

von:juani265

es ist klasse dass auch unverheiratete alleinerziehende frauen den anspruch auf unterhalt haben. denn als alleinerziehende habe ich mehr ausgaben als ein single, ich brauche eine größere wohnung/ anderes auto/ kinderausstattung..und da ich nicht arbeiten kann in den ersten paar monaten erhalte ich nur 67% meines nettogehalts (wobei das ja auch schon gut ist, nur halt nicht ausreicht meine ausgaben zu bezahlen) und wenn der vater doch die selbe ausbildung hat und gut verdient ist es echt sehr fair das da eine ausgleichszahlung seinerseits erfolgt.
es ist auch sehr angenehm dass man nicht als bitsteller auftreten muss sondern dass man einfach einen gesetzl. anspruch hat.

das geht natürlich nur wenn der mann selbst genug hat(er brauch ja auch geld für sich selbst) aber in meinem fall haben wir die gleiche ausbildung und er verdient genau so gut wie ich wenn ich vollzeit arbeiten gehe. natürlich will ich nach einem jahr wieder anfangen zu arbeiten, 60-100% ja nachdem wie es mit der kinderbetreung klappt (kostet ja auch alles viel). deswegen bin ich auch sehr dankbar dass die ausgleichszahlungen bis zum 3. lebensjahr erfolgen können.

ich wünsche allen in meiner situation alles gute, kein falsches schamgefühl was das geld angeht, verständnis und unterstützung seitens der väter und gesunde, glückliche kinder!!

LG


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