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Arbeitslos und Schwanger | ||||||||||||||
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Hallo Leute,
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Die Agentur für Arbeit darf keine arbeitsrechtlichen Auskünfte geben, aber du kannst kostenfrei auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachlesen oder die Service-Nr. dort zum Thema Arbeitsrecht anrufen.
....mit ner 9Monatskugel da sitzt, darf dich der potntielle AG nich nach einer SS fragen und wenn er es tut darfst du lügen, weil die frage unzulässig ist! Auch nach deiner Familienplanung darfst du bei einem Vorstellungsgespräch nicht gefragt werden, sonst gilt das selbe wie oben...
Die Rechte des MuSchu gelten erst, nach dem du dein AG informiert hast... Und es spricht nichts dagegen, dues gleich nach Vertragsabschluss zu tun, würde aber zu mindest 1 Tag warten, dass der Vertrag sicher bei dir zu Hause ist... Und Probezeit entfällt, sobald du deine SS bekannt gibst, weil ab dann der Kündigungsschutzt aus dem MuSchu gilt...
Ein anderes Problem ist, wie du dann da stehst, ich denke nicht, das dein neuer AG davon begeistert wäre und es ist gut möglich, dass du da dann kein schönes arbeitsleben mehr hast, auch nach der SS nicht und wenn der Vertrag nur befristetist, wird der Chef ihn dir auch wahrscheinlich nicht verlängern... Würd da ma mit dem Arbeitsamt drüber sprechen, ist echt eine sch**ß Situation...

Meines Wissens nach musst du nicht angeben, dass du schwanger bist beim AG, du darfst sogar auf die gezielte Frage einer schwangerschaft lügen. Aber solange du deine Schwangerschaft nicht angibst genießt du glaub ich dann auch keinen anspruch auf solche Regelungen wie z.B. Kündigungsschutz...
also dem Arbeitsamt würde ich es auf jeden Fall schon sagen, die erklären dir auch die andere Frage.
also ich glaube verschweigen kannst du es nur wenn du noch nicht beim Arzt warst also keine Bescheinung dadrüber hast,
Sobald du eine Bescheinigung für den AG bekommst musst du es auf jeden Fall sagen. Aber frag da nochmal beim A-Amt , die wissen das ganz genau.
Das Arbeitsamt weiß das ich Schwanger bin,die wollten ja auch den Mutterpass sehen aber über das andere haben die mir keine Info gegeben.
Verzeihung, aber du schreibst totalen Unsinn, was die Agentur für Arbeit betrifft! Die Agentur für Arbeit übernimmt keinesfalls die Kosten für irgendwelche Nachweise, weil der Arbeitnehmer in der Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht unterliegt! Kommt der Arbeitnehmer dem nicht nach, folgt im schlimmsten Fall die Leistungsentziehung.
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