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Elterngeld für 2 Jahre und Teilzeit im 2. Jahr??

 

Hallo,

ich bin schwanger und werde später wohl alleinerziehend sein. Da ich mein Kind ungerne schon nach einem Jahr abgeben möchte, überlege ich das Elterngeld auf 2 Jahre aufzuteilen (halber Betrag)

Eine Kollegin hat mir erzählt, daß man angeblich im 2. Jahr wieder Teilzeit arbeiten dürfe, ohne das dieses Einkommen auf das Elterngeld angerechnet würde. D.h. man hätte dann 900 EUR Elterngeld + TZ-Einkommen. Stimmt das bzw. hat jemand von euch Erfahrung damit??

Und weiß zufällig jemand, ob ich das Elterngeld auch z.B. auch 18 Monate aufteilen könnte? Wie sind dann die Regelungen?

Danke für eure Hilfe!

LG,
Cai


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Im ersten jahr

wird dein verdienst angerechnet, im ersten nicht. wenn du also anspruch auf 900 euro im monat auf zwei jahre verteilt hättest, würdest du im ersten jahr normal deine 900 euro bekommen. und im zweiten auch. allerdings: zahlst du in einem der jahre zusätzlich steuern, wird das elterngeld hinzugerechnet und mit versteuert. z.b., du verdienst im monat 1000 euro und zahlst dafür 100 euro steuern, also 10 %. dann würdest du im zweiten jahr, also dann, wenn du wieder arbeiten gehst, auf die 900 euro monatlich auch 10 % steuern zahlen, also 90 euro (plus 100 = 190 euro steuern im monat)...ich hoffe, du verstehst das?!
LG


 

Nochmal text

Grundsätzlich ist es möglich neben dem Elterngeld noch etwas hinzuzuverdienen. Sobald Sie im Monatsdurchschnitt jedoch mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, entfält Ihr Anspruch auf Elterngeld. Solange Sie weniger als 30 Stunden die Woche (z.B. Teilzeit, 400 Euro Job) beschäftigt sind, wird dieses Einkommen allerdings auf das Elterngeld angerechnet. Sie bekommen in diesem Fall lediglich 67% des Differenzbetrages aus Ihrem Einkommen vor und nach der Geburt.
zum, elterngeld gibt es viele falschaussagen, am besten du
läßt dich vor ort beraten, ich selbst bin verheiratet und da kenne ich dies nicht mit 2 jahr teilzeitjob möglich. bitte informier dich bei der stelle, bevor was schief läuft


 

14 monate

als alleinstehende hast du 14 monate anspruch....auf 2 jahre kannst du es auszahlen lassen, aber es wird angerechnet, sprich dein verdienst wird angerechnet und dein elterngeld gekürzt...
du hast anspruch auf 3 jahre elternzeit...dann würdes du praktisch nach 14 monaten von unterhalt vom vater des kindes + kindergeld + evtl. sozialhilfe leben


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