Hab am Montag die Kündigung bekommen. Mein Vertrag war unbefristet. Meine Anwältin meint, das das vor Gericht haltlos wäre. Einen Aufhebungsvertrag mache ich nicht, denn das hatten die mir geraten.....tzzzz Nun hatten wir aber schon den Wunsch ein Kind zu bekommen. Was wäre wenn ich jetzt noch vor Jahresende schwanger werden würde? Die Kündigung ist erst ab dem 01.01. 2011 wirksam. Muss der AG mich dann doch behalten???
Der Kündigungsschutz greift erst, wenn du schwanger bist und nicht wenn du vorhast schwanger zu werden. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung hast du zwei Wochen Zeit, deinen Arbeitgeber von der SS zu unterrichten. Wenn du nicht schwanger bist, dann musst du wohl den "offiziellen" Weg übers Gericht gehen, wenn du deinen Job behalten möchtest bzw. eine Abfindung heraushandeln willst. Deine Anwältin wird dir hierzu mehr Rat geben können. Aufhebungsvertrag würde ich nicht machen, es sei denn, die bieten eine ordentliche Abfindung an, die auch eine Sperrung vom Arbeitsamt wiedergutmachen würde.