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Was nach Elterngeld???

 

Hallo.
Ich hab da so ein Problem:
Ich war über eine Zeitarbeitsfirma bei einer Firma beschäftigt, diese wollte mich übernehmen doch da habe ich erfahren dass ich schwanger bin und wollte lieber ehrlich sein. Deswegen wurde ich doch nich übernommen und mein Vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz verlängert.
Nun ist meine kleine fast ein Jahr und die Elternzeit ist dann vorbei. Doch ich möchte meine kleine noch nicht in den Kindergarten bringen, da ich finde, dass ich meine Kind nich bekommen habe um es gleich wegzugeben. Die ersten drei Jahre sind doch am wichtigsten für die Erziehung.
Weiß vllt jmd wo ich mich da melden muss und was mir zusteht? Wenn das Elterngeld wegfällt weiß ich nich wie wir das schaffen sollen. Aso, vllt sollte ich noch sagen, dass wir in Hamburg leben.

Vielen Dank im Vorraus


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HM NIchts

Da bleibt nur hartz 4 über, also ALG 2.

Normalerweise würde wenn man mind. 12 monate gearbeitet hat dann Arbeitlosengeld 1 zustehen, aber das bekommt man nur wenn man dem arbeitsmarkt auch zur verfügung steht, aber tust du ja nicht weil du nicht arbeiten gehen möchtest.

Ob dir hartz 4 zusteht kommt darauf an, wieviel dein partner verdient.
Ich finde jedes jahr ist wichtig für die erziehung, auch das erste grundschuljahr ist sehr wichtig etc.
Kindergärten haben auch positive einflüsse auf die entwicklung, das kind eifert den ältern kindern nach was bewegung motorik und sprache angeht, ausserdem entwickelt sich das sozialverhalten etc.
Es ist nicht wichtig das man den ganzen tag mit dem kind verbringt, sondern wie man die zeit miteinander verbringt die man hat.
Man muss ja nicht vollzeit arbeiten gehen. Evtl würde dir ja eine halbtagsstelle reichen.
lg


 

Also

Also meines Erachtens bekommt man ab 1 Jahr beschäftigung auch 1 Jahr AG 1.


 

Doch

Ich lebe mit dem Papi zusammen. Aber der macht mom seinen LKW Führerschein. Also das Geld würde schon wirklich nicht reichen.
Danke für eure Antworten.


 

Alg 1

wenn du vorher mind. 2 jahre gearbeitet hast, bekommst
du 1 jahr alg 1 , bei 1 jahr arbeit = halbes jahr alg 1
(alg 2 =harz 4, wenn du nicht solange gearbeitet hast)

bis max 3 lebensjahr darfst du wohl zuhause bleiben
und auf staatskosten leb en, danach mußt du wieder arbeiten gehen

was ist mit dem papi? zahlt der nicht ? nicht zusammen lebend?


 

ALG1 nur

von:flyingkat

wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das ist ja nicht der Fall. Also Hartz4, da kommt es natürlich auf den verdienst des Partners an.


 

Da bleibt

glaube ich nur Hartz4. Wenn du dem Arbeitsamt für die Vermittlung einer Arbeitsstelle zur Verfügung stehen würdest, würde dir meiner Meinung nach auch Arbeitslosengeld zustehen...Aber du willst sie ja alleine betreuuen, bis sie 3 Jahre alt ist...
Lebst du mit dem Kindsvater zusammen? Wenn er gut verdient, steht dir ggfs gar nichts zu....
LG


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