ich werde nicht so ganz schlau aus diesen ganzen Infos...
Also, mein ET ist der 6.Dez. 10 und mein Mann würde auch gern die 2 Monate Vaterschutz nehmen. Er ist jedoch selbstständig und würde daher gern diesen Anspruch in die Mitte dieser Zeit die Auszeit nehmen. Daher die Frage, geht dies oder ist das nur am Anfang oder am Ende möglich? Ich würde dann 8 Monate ja noch mein "normales" Gehalt noch bekommen und dann anschließend noch 12 Monate das reduzierte Gehalt?
Ich habe keine Idee wo ich sonst solche Fragen beantwortet bekomme...
Erstmal zu den BEdenken meiner Vorrednerin: Auch Selbständige kriegen Elterngeld (bin auch selbständig, und habe bereits fü mein erstes Kind Elterngeld erhalten). Man muss sich also nicht von einem Steuerberater beraten lasssen, sondern nur mal ins Gesetz reingucken. Das Elterngeld bei Selbständigen bemisst sich aber nicht nach den letzten 12 Monaten vor der GEburt, sondern nach dem letzten Veranlagungszeitraum, also in der Regel dem letzten Kalenderjahr. Das Einkommen, welches zugrund gelegt wird, steht in dem Einkommensteuerbescheid des Vorjahres, also in eurem Fall 2009. Daran könnt ihr auch nichts ändern. Wenn er 2010 mehr verdient hat: Pech gehabt!
2. Der Vater kann die 2 (oder auch mehr, dann reduziert sich die Bezugszeit für die Mutter entsprechend) jederzeit nehmen, also auch in der Mitte, z.B. im 4. und 5. Monat, oder wann immer er will. Das ganze muss nur zusammen mit dem Eltergleld für die Mutter beantragt werden. Das Formular sieht das auch schon vor. Da gibt es eine Spalte für den Vater und eine für die Mutter.
3. Du meinst sicher nicht 8 Monate, sondern 8 Wochen, oder? Also den GEsetzlichen Mutterschutz. Leider ist es so, dass die ZEit des Mutterschutzes auf das Elterngeld angerechnet wird. D.h. du bekommst 8 Woche dein normales Gehalt, und dann nur noch 10 Monate das Elterngeld. Angestellte Frauen kriegen also faktisch nie mehr als 10 Monate Elterngeld.
ICh hoffe, ich konnte dir helfen. LG, Attica
Ergänzung
von:jojo101977
zu Punkt 2. In dem Formular kann man vermerken, dass der Vater auch Bezugsmonate haben will. Aber man muss sich noch nicht festlegen. Die Monate dürfen spätestens der 13./14. Lebensmonat des Kindes sein.
Nur Steuerberate!
Hallo, also wegen der Selbständigkeit ist erstmal die Frage: bekommt er überhaupt Elterngeld. Normaler Weise kann er jeder Zeit, während der 12 Monate die Elternzeit nehmen - soweit ich weiß, aber lass dich alleine schon wegen der Selbständigkeit von einem guten Steuerberater ausführlich beraten. Ich denke, dass hier nur Vermutungen angestellt werden, aber keiner wird dir 100 % was sagen können. Außer dieser jemand war in der selben Situation..