in
 
Forum|Alben|Blogs|Videos||Nachrichten|Grußkarten|
Diätclub|Spiele|Gewinnspiele|Nachnamen
« 

Bekommt man nur Eltergeld wenn man Verheiratet ist und Mutterschaftsgeld wieviel ist das ????

 

Hallo, ich arbeite seid8 Jahren beim Arzt,und wünsche mir ein Baby mit meinem Partner allerdings sind wir nicht verheiratet.( Noch nicht) Bestehen dadurch Nachteile,wenn das Baby zur Welt kommt???? Wie sieht das aus mit dem Mutterschaftsurlaub, bekomme ich ungefähr mein Gehalt????Wenn ich z.B ein Jahr Mutterschatfsurlaub nehme. Oder ist das viel weniger??? . Wer bekommt Eltergeld?? Und bekommt man für das erste Baby die Erstaustattung oder irgenwelche anderen Vorteile für das Baby?? Mache mir halt Sorgen das man dem Baby nicht genug bieten kann.



Bitte helft mir

Danke schon mal


Straßenumfrage: Geheimnisse in einer Beziehung - ist das okay?
Straßenumfrage: Geheimnisse in einer Beziehung - ist das okay?
Video-Interview: Ist Sex in der Schwangerschaft ein Problem?
Video-Interview: Ist Sex in der Schwangerschaft ein Problem?
 

Du bist aber arg schlecht informiert. Naja. Wenn Du hier fragst.

Also. Du bekommst 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (bei Frühgeburten 12 Wochen) Mutterschafturlaub. Währendessen bekommst Du Dein Gehalt aufgesplittet von der Krankenkasse und von Deinem Arbeitgeber. Von einem 13 pro Tag und von dem anderen den Rest.
Nach dem Mutterschaftsurlaub kannst Du bei Deinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Das ist bis zu 3 Jahren möglich. Während dieser Zeit bekommst Du kein Gehalt. Du kannst aber bei der Stadt Elterngeld beantragen. Das sind 67% (ab 2011 nur 65%) Deines alten Gehaltes (vom Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate>>Zuschläge werden nicht mit einberechnet). Das bekommst du bis zum ersten Lebensjahr deines Kindes. Also nach Abzug der Mutterschutzfrist noch 10 Onate. Wenn Du 2 Jahre in Elternzeit gehst, kannst Du Dir diese 65% auch auf 2 Jahre auszahlen lassen. Wenn Dein Partner die sogenannten Partnermonate nimmt (2 Monate) könnt Ihr insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen. also nach Abzug der Mutterschutzfrist 12 Monate!
Während der Elternzeit darfst Du bis zu 30Std wöchentlich nebenbei arbeiten. Das Gehalt wird dann aber anteilweise vom Elterngelld abgezogen. Zusätzlich bekommst Du noch 184 Kindergeld.

Das Ihr nicht verheiratet seit, hat keine Auswirkungen auf die o.g. Sachen.


« 
Seitenanfang

Liste der 10 vorhergehenden Diskussionen

Antworten Letzt. Beit.
  Wie erfolgt die Lohnfortzahlung wenn sich der Vertrag innerhalb des Beschäftigungsverbotes ändert??
von:doreen1979
1
  Elternzeit und Kündigung
von:jackie2703
3
  Angestellt, nebenbei selbstständig und schwanger...bitte lesen, wichtig!!!
von:cendra2010
3
  Sind lesbische Frauen automatisch alleinerziehend, wenn...???
von:fiacha2710
1
  Bitte hilfe!! Vaterschaft von mir unerwünscht...
von:lukka1981
1
  Mit dem 2. kind schwanger-vater beteiligt sich nicht wirklich
von:blackrio
2
  Mutterschaftsgeld
von:happybamboo
2
  Elternzeit eher beenden???
von:deli1985
2
  Frage zu Vater nimmt komplette Elternzeit
von:karinchen74
1
  Frage zur Elternzeit
von:judith5785
1
 
von:greeneye31
0
Siehe auch Alle Diskussionen - Best-of - Auswahl




Copyright © 1999-2012 
Spezial Küche : Rezepte von A bis Z, nach Herkunft, Zubereitungszeit, und Kategorie geordnet.
Kontakt: Impressum -