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Wie erfolgt die Lohnfortzahlung wenn sich der Vertrag innerhalb des Beschäftigungsverbotes ändert??

 

ich hoffe mir kann hier jemand helfen. nach dem erziehungsurlaub meiner 1.Tochter habe ich mich freiwillig von 6 Std auf 5 Std für 6 Monate lang runter setzen lassen. ich habe am 1.09.2009 angefangen für 5 Std täglich zu arbeiten. am 01.03.2010 hätte ich dann automatisch wieder 6 Std gearbeitet. ich bin aber nun wieder schwanger und seit anfang februar im beschäftigungsverbot. nun bekomme ich aber weiterhin nur meine 5 std bezahlt und nicht wie ich dachte ab märz 6 std. ist das rechtens? und bekomme ich in meinem mutterschutz dann auch nur das gehalt für 5 std oder dann für 6 std? irgendwie verstehe ich das nicht ich habe das doch freiwillig gemacht und werde nun dafür bestraft. LG Doreen


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Jap, leider richtig

Hallo Doreen... also im Beschäftigungsverbot bekommst du das Durchschnittseinkommen der letzten 13 Wochen! Also wenn du 5 Std gearbeitet und demensprechend dein Lohn angepasst wurde, bekommst du auch den durchschnittslohn von 5 Std. (bzw. davon, was du in den letzten 13 Wochen vor dem Beschäftigungsverbot bekommen hast)

Ich habe selbst auf Provision und Fixum gearbeitet und der Steuerberater meines Chefs war zu dumm sich um diese Sache zu kümmern, also habe ich mich von meinem Anwalt für Arbeitsrecht komplett beraten und mir alles ausrechnen lassen. Daher bin ich mir zu 99,9999% sicher, dass dein Chef dir richtig bezahlt. Falls du aber dennoch unsicher bist, kannst du dich von einem guten Steuerberater oder Anwalt beratten lassen

LG Valentina


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