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Mutterschaftsgeld und Elterngeld???

 

Guten Tag !!

Bin jetzt in der 22 SSW so langsam geht es rund mit dem beantragen von Geldern. Bloß irgendwie blicke ich da garnicht durch was man beantragen kann. Bin zur Zeit noch in einer Vollzeitbeschäftigung . Als erstes bekommt man ja 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach 76% von seinem Nettolohn. Bloß warum wird es beim Elterngeld gedrittelt, wenn man 3 Jahre zu Hause bleinben möchte, kostest das Kind in 3 Jahren weniger Geld, blicke da nicht wirklich durch.

Kann mir bitte einer weiterhelfen , und mir Licht ins dunkel bringen.

Danke


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Du hast Dich aber nicht wirklich gut informiert.

Die 6 Wochen vor der Geburt und die 8 Wochen danach (ach Mutterschutz genannt) bekommt Du Dein volles Gehalt. 13 pro Tag bezahlt der Arbeitgeber, denn Rest die Krankenkasse.
Ab dem 3. Lebensmoat bis Ende des 12. Lebensmonat des Kindes (also 10 Monate) bekommst Du Elterngeld. Dies beträgt 67% Deines durchschnittlichen Gehaltes der letzten 12 Monate. Zuschläge für achtdienste oder ähnliches werden vorher abgezogen.
Wenn Dein Partner die sogenannten Partnermonate nimmt, bekommt Ihr 2 Monate länger Erziehungsgeld.
Solltest Du 2 Jahre zu Hause bleiben, kannst Du Dir die 67% auf 2 Jahre verteilt auszalen lassen. Dann bekommst Du halt 33,5%.
Im dritten Jahr bekommst Du gar nichts mehr!

Außer natürlich Kindergeld


 

Danke für die Antwort!!

von:zicke28do

Ja finde das alles sehr Verwirrend was im Netz steht. wie ist das denn wenn ich jetzt zwei Jahre Elternzeit bei meinem Chef beantrage ein Jahr aber Elterngeld beantrage und nach einem JAhr keinen Kitaplatz für mein Kind bekomme, bekomme ich dann keine Leistungen mehr vom Staat??

MFG


 

Wenn

von:silke1680

Du das Elterngeld (trotz benatragter Elternzeit für 2 Jahre) nur für 1 Jahr beantragt hast. Also 67% bekommst, dann bekommst Du im 2.Jahr nichts mehr vom Staat. Außer natürlich das Kindergeld. Aber mit Elterngeld ist es dann vorbei. Deswegen gibt es ja die Möglichkeit sich das auf 2 Jahre aufteilen zu lassen. Auch wenn man nicht wirklich weit damit kommt


 

Äh

von:jojo101977

sorry, hab deine Frage nicht so ganz verstanden...
Du willst zwei Jahre Elternzeit beantragen, und in der Zeit nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen?

Wenn du ein Jahr Elterngeld beantragst, bekommst du eigentlich nur 10 Monate (also bis zum 1. Geburtstags des Babies) Elterngeld, weil das mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird (sprich, du bekommst 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt, und danach 10 Monate Elterngeld, bis dein Baby 1 Jahr alt ist).
Wenn du keinen Kitaplatz bekommst, kannst du nicht arbeiten gehen, richtig? Bist du alleinerziehend? Dann gibt es bestimmt noch Geld vom Staat! Neben dem Kindergeld, was es ja sowieso gibt, könntest du vielleicht Wohngeld/Hartz4 beantragen. Wenn du einen Partner hast und mit ihm in einer Wohnung lebst und er genug verdient, um euch alle zu versorgen, gibt es nichts!!!
LG


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