Hallo,
ich habe mich von meinem Mann getrennt, die Scheidung steht noch aus. Wir haben demnach (noch) das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn (7 Jahre). Nun ist es so, dass mein (Noch-)Mann schon mehrmals vorgeschlagen hat, in den Urlaub zu fliegen. Ich halte nicht viel vom Fliegen, da ich das für zu gefährlich halte. Deshalb sind wir in unserer gemeinsamen Zeit immer nur mit dem Auto weggefahren.
Das (vorläufige) Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir, normale Umgangsregelung (alle 14 Tage Wochende und ein Nachmittag die Woche beim Vater). Ich habe irgendwie jedes Mal, wenn mein Sohn bei ihm ist, die Angst, dass er mich aus irgendwo anruft und sagt "Hallo, wir sind nach soundso geflogen." Mir geht es dabei nicht ums Ausland oder die Entfernung. Ich möchte einfach nicht, dass mein Sohn den Gefahren des Fliegens ausgesetzt wird.
Darf mein Mann ohne meine Zustimmung mit unserem Sohn zB von Hamburg nach München fliegen, nur für ein Wochenende?
Ändert sich da nach der Scheidung was? Wie ist das, wenn er zum Beispiel zwei Wochen in den Ferien mit unserem Sohn Urlaub machen darf? Ich gönne ihm den Umgang und möchte den auch nicht unterbinden. Ich möchte lediglich nicht, dass mein Sohn fliegt.
Vielen Dank schon mal!
Simone