Hallo ihr Lieben!
Es wird sicherlich schon irgendeinen Beitrag über dieses Thema geben,aber ich habe bisher keinen gefunden, der meine Fragen so richtig beantworten konnte, also hoffe ich, hier ist vielleicht jemand, der in einer ähnlichen Situation war und schon Bescheid weiß.
Die Situation ist so:
Ich bin in der 33. Woche schwanger und mit dem Vater des Kindes nicht zusammen. (wir waren 2 Jahre lang zusammen, haben uns aber im August 2009 getrennt, waren also schon getrennt als ich von der Schwangerschaft erfahren habe). Dadurch ergibt es sich ja automatisch, dass ich das alleinige Sorgerecht habe...ich werde mich auch hüten eine Sorgeerklärung zu unterschreiben. (Er hat mich betrogen, psychisch fertig gemacht mit extremen Beleidigungen,ich wurde total unterdrückt, hatte quasi nix zu sagen, usw...ja...leider war ich so blöd, dass lange mitzumachen, aber jetzt, bin ich schlauer ^-^ )
Jedenfalls habe ich ihm das natürlich auch mitgeteilt, dass er Vater wird, und er fing direkt an Ansprüche zu stellen...z.B. Namenswahl, etc....was jetzt so weit ausufert, dass er das gemeinsame Sorgerecht möchte und es, wenn nötig, auch einklagen würde.
Meine Frage dazu ist, ob jemand weiß, wie seine Chancen da stehen, wenn er es denn wirklich versuchen wird, das einzuklagen. Nach welchen Kriterien bewertet das Gericht dann? Hätte er nur dann Chancen, wenn sich herausstellen würde, dass das Wohl des Kindes bei mir in Gefahr ist? (Was natürlich nicht so sein wird). Dann mache ich mir darüber natürlich keine Sorgen. Ich hab eher Angst dass die sagen "Naja...aber bei ihm ist es ja auch nicht in Gefahr, also spricht nichts gegen ein gemeinsames Sorgerecht"...
Klar läge dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht immernoch bei mir, aber ich möchte ungern das Sorgerecht teilen, weil ich mir sehr sicher bin, dass er versucht all seine Vorstellungen durchzusetzen, und wenn es etwas ist, das ich nicht möchte wird er mich (wie früher) so lange (verbal) fertig machen, bis ich mit den Nerven am Ende bin...
Wisst ihr was darüber?