ich habe schon viel zum Thema Elternzeit gelese, aber so richtig bin ich daraus noch nicht schlau geworden. Und so richtig habe ich hier auch keinen Antwort gefunden..
Ich bin nun in der 23SSW und mein ET ist am 07.07.10 also gehe ich am 26.05.10 in Mutterschutz bis zum 01.09.10. Ich möchte auf jeden Fall das erste Jahr komplett Zuhause bleiben. Wann muss ich also die Elternzeit beim AG beantragen? Ich habe irgendwo etwas von 7 Wochen vor Beginn gelesen... ist der Beginn der Elternzeit nun also ab 01.09.10 oder mit Geburtstermin?
Wenn ich nun aber nach 1 Jahr mich entscheiden sollte, doch noch ein Jahr ranzuhängen. Wäre dies dann auch noch möglich? Generell kann man ja 3 Jahre in Elternzeit gehen. Oder sollte man dann lieber gleich 3 Jahre beantragen und nach 1 Jahr das Gespräch mit dem AG suchen um zu besprechen wieder einzusteigen?
Vielen Dank für die Antwort das hat mir sehr weiter geholfen.
Na dann werde ich bei meinem AG 2 Jahre beantragen. Dann kann ich ja evtl. auch früher wieder kommen.
Gruß Chrissy
Also
wenn dein Baby am 7.7. zur Welt kommt, musst du innerhalb von 1 Woche die Elternzeit bei deinem AG beantragen (am besten per Einschreiben!). Dabei MUSST du dich für die ersten 2 Jahre festlegen. Heißt: wenn du sagst, du gehst nur für ein Jahr in Elternzeit, geht dein AG davon aus, dass du danach wieder voll arbeiten kommst! Also mach es am besten so wie ich: beantrage für 2 Jahre Elternzeit. Danach kannst du immer noch verlängern. Dadurch kannst du dir aber ggfs offen halten früher wieder an deinen Arbeitsplatz zu kommen, wenn dein AG mitspielt. Ich würde dir auf jeden Fall raten schon frühzeitig ein Schreiben aufzusetzen, wo du nur noch die genauen Daten eintragen musst. Ich hätte es ansonsten nicht mehr geschafft es pünktlich abzugeben. Mein Sohn war sehr anstrengend, und obwohl ich mehr Zeit gehabt hätte (er kam 12 Tage zu früh lt. ET), war ich anfangs total gestresst und überfordert.
Ich habe nach 3 Monaten wieder angenfangen zu arbeiten, und dank Oma und meinem Mann läuft es auch irgendwie . LG