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Erstausstattung

 

War beim drk gewesen die meinten das mir die erstausstattung für das baby zuständen in höhe von 350 euros, + von einer stiftung käm dann noch mal so um die rund 600 euro dazu, da mich aber mein arbeitgeber seit dem er weiß das ich schwanger bin nur noch auf 165 euro basis beschäftig, bin jetzt in der 16 SSW. , sagte mir das drk... damals das ich mehr geld bekommen würde wenn ich nicht arbeiten gehen würde Sie meinten ich könnten neben dem arbeitslosengeld, noch die erstausstattung für bekleidung einschließlich bei schwangerschaft und geburt beim amt für für arbeit und soziales beantragen. müssen da also die 165 euro s wegfallen, da ich ab märz dort aufhöre in der firma ich aber zuviel überstunden habe, zahlt mein chef mir die 165 euro bis zum mutterschutz weiter... geht das dann überhaupt mit dem beantragen beim amt für arbeit und soziales?


 

Ja das geht !!! - bzw. YES WE CAN !

glückwunsch schon mal vorab zum babyglück

zu deiner frage...wenn eine arbeitssuchende, die oft mehr als 165 euro pro monat erhält, die möglichkeit hat solch eine unterstützung zu beantragen, dann kannst du das in jedem fall auch.
es gibt nur halt einige punkte die noch hinzukommen.

aber grundsätzlich kannst du den Betrag für die Babyerstausstattung in jedem fall beantragen OHNE dass die 165 euro wegfallen müssen.

lass dich nochmal richtig beraten.
am besten lässt du dir etwas schriftliches geben (voraussetzungen für den antrag, z.B. dass du alleinerziehend bist und von niemandem unterstützung erwarten kannst, dass du deine eigene wohnung hast und monatlich nur ein geringes einkommen nachweisen kannst)

probier es beim amt für soziale arbeit oder bei einer DIAKONIE, die es auch in jeder größeren stadt bzw. hin und wieder auch in kleineren kreisstädten gibt.

viel erfolg und bleib in jedem fall dahinter!!!


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