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Beschäftigungsverbot nach Geburt

 

hallo,
ich absolviere derzeit eine schulische ausbildung und frage mich ob ich nach der geburt meines kindes wirklich gezwungen bin 8 wochen zuhause zu bleiben . wenn dies tatsächlich der fall ist werde ich nämlich nicht zur abschluss prüfung zugelassen und muss ein jahr wiederholen . dieses möchte ich aber wenn möglich natürlich nicht, da ich eh schon schulisch/beruflich gesehen sehr spät dran bin und eine zukunft aufbauen möchte für mein kleines.

ich hoffe ihr wisst da besser bescheid als ich, da ich bei google nicht viel hilfreiches gefunden habe.


 

Hallo

von:meineblubbel

danke für die antwort srym, deine antwort hat mir sehr geholfen


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