hallo ich habe eine frage zur berechnung des elterngeldes.. ich hab schon einen sohn der ist jetz ein jahr alt als er elf monate war habe ich wieder angefangen arbeiten zu gehen..die stelle ist befristet bis juni2011..wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde wie wäre da die grundlage für das elterngeld?? wenn man davon ausgeht das ich ann noch keine zwölf monate da beschäftigt wäre?? wird die zeit wo ich in der schwangerschaft da beschäftigt bin gezählt oder die zeit vor dem elterngeld?? kann mir da einer helfen??
lg erstema