weiß vielleicht jemand wann genau muss man Antrag auf Elternzeit stellen. Ich habe gerade auf einer Seite gelesen etwas von wegen 7 Wo. vor dem Ende der Mutterschutz. Ich dachte eigentlich ich muss den Antrag in der ersten Wo nach der Entbidung stellen bin jetzt total verwirrt Und noch was das Mutterschaftsgeld - wieviel ist das? Elterngeld weiß ich, das sind 67% also für 10 Monate. Was ist mit Entgelt in der Mutterschutz?
und nicht Elterngeld, war die Frage . Also, den Antrag auf Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen (am besten per Einschreiben schicken, dann hast du einen Beleg, dass der Antrag eingegangen ist). Das ist dann normalerweise auch 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes. Wenn dein Kind pünktlich kommt, ist das in der ersten Woche nach der Entbindung. Mach dir am besten schon mal einen Schrieb fertig und füge nach der Geburt die restlichen Daten ein. Ich hätte nämlich sonst das Problem gehabt, dass ich das zeitlich nicht geschafft hätte, wenn mein Sohn pünktlich gekommen wäre (er war 12 Tage zu früh). Lag nämlich von Mo-Fr im KH, und Samstag dann noch schnell zur Post usw....wäre mir persönlich zu stressig gewesen...
Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie der Durschnitt der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz. Das Geld bekommst du für die Tage, die du im Mutterschutz bist ausgezahlt.
Elterngeld...tja, es sind nicht ganz 67 %...Es wird bei 10 Monaten Bezug monatlich eine Pauschale von ca 77 Euro abgezogen. Und wenn du verheiratet bist, dann wird dein Elterngeld bei deinem Mann mitversteuert...leg also am besten jeden Monat etwas Geld (z.B. 15 %) zurück, damit du hinterher nix zurück zahlen musst.... LG
Hallo
1. Es stimmt, dass du den Antrag auf Elterngeld nach der Geburt stellen musst, das muss aber nicht unbedingt schon in der ersten Woche ein. Wenn du zu spät beantagst, kommt dein Geld est später, aber es wird alles nachgezahlt. 2. Wenn du ganz normal arbeitest, bekommst du im Mutterschutz dein volles Gehalt weiter,. Einen Teil trägt dein Arbeitgeberm einen anderen Teil die Krankenvesicherung. LG Attica