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1. Bei der Berechnung wird das durchschnittliche Nettogehalt zugrunde gelegt, und zwar der letzten 12 Monate VOR der Geburt, d.h., wenn dien Kind im April 2010 kommt, dann die Monate April 2009-März 2010.
2. Was ist mit dem Vater des Kindes? Bist du alleinerziehend? Der Kindesvater muss eigentlich unterhalt zahlen.
3. Wieviel die KiTa plätze kosten hängt normalerweise vom eigenen Einkommen ab. Das ist aber sehr unterschiedlich von Kommune zu Kommune. 950 Euro im Monat habe ich aber noch nie gehört, ehrlich gesagt. Ist deine Freundin Großverdienerin? Wenn man kein oder nur ein geringes Einkommen hat, zahlt man bei uns z.B. gar nichts für einen KiTa Platz, dann geht es -nach Einkommen gestaffelt- hoch. Bei den Jugendämtern der Kommunen kann man nach den Beitragsegelungen fragen.
ICh hoffe, ich konnte dir helfen.
LG Attica
Ich arbeite keine 12 Monate. Habe erst im November als Aushilfe angefangen, dann ab Dezember als Teilkraft. Seit heute habe ich BV. Arbeitsvertrag enden im Juni, ET im Juli. Werde ich keine Elterngeld bekommen?
lg
du kriegst auch Elterngeld. Auf jeden Fall den Mindestbetrag von 300 Euro, den kriegt jede! Bei dir wird dein Einkommen auch zugrundegelgt, allerdings wird der Lohn der 8 Monate, wo du arbeitest, auf 12 Monate umgerechnet, also veringert sich dein durchschnittliches Einkommen entsprechend. Wenn du also pro Monat z.B. 1000 Netto verdienst, dann werden die 8000 Euo, die in 8 Monaten zusammenkommen, durch 12 geteilt ( = 667), und so dein monatliches Durchschnittseinkommen ermittelt.
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