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Elterngeld

 

Hi,
folgendes Problem:

Meine Freundin hat bis Juni 2009 gearbeitet, dann ihren Vertrag nicht verlängert bekommen.
Danach ALG1 bis Dezember. Dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Im Januar ist unsere Kleine auf die Welt gekommen. Jetzt wissen wir nicht weiter wegen dem Elterngeld. Ab März hätte sie ja wieder anspruch auf ALG1 für 6 Monate. Jetzt haben wir gesagt bekommen man kann nur Elterngeld oder ALG1 bekommen. Weis jemand Rat, wie wir weiter vorgehen sollen?

Vielen Dank


 

Nunja

ALG1 bekommt man, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Will also deine Freundin ab März evtl. wieder Vollzeit arbeiten? Dann also ALG1 beantragen - aber wir mussten damals eine Betreuung für das Kind vorweisen. Wenn Du dann Elternzeit nehmen willst, müsstest Du Elterngeld beantragen. Will Deine Freundin zu Hause bleiben, dann kann SIe Elterngeld beantragen.


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