Ich habe eine Frage zum Thema Arbeiten innerhalb der Elternzeit.
Mein Kind wurde im Juni 2008 geboren und ich habe direkt mit meinem Antrag auf Elternzeit angedeutet, dass ich ab Juni 2009 zwischen 15 und 20 Stunden arbeiten möchte. Im November hatte ich dann eine inoffizielle Zusage der Kinderkrippe fürJuni 2009. Ich informierte meinen Arbeitgeber direkt, dass ich eine verbindliche Zusage der Kinderkrippe für Februar erwarte und dass ich gern ab Mai/Juni ca. 20 Stunden arbeiten möchte. Eine verbindlich Zusage erhielt ich dann auch im Januar und habe dann auch gleich den Antrag formell gestellt.
Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass im Januar, zum 1. Februar eine Vertretung für mich eingestellt wurde, mit einem Zeitvertrag bis Juni 2010. Die Personalabteilung war über meinen Antrag etwas erstaunt, da sie mich erst im Jahr 2010 erwartet haben und dies ,obwohl ich seit Juni 2008 mehrere Briefe geschrieben habe und mein Wiederkommen erklärt habe.
Bis her hat sich mein Arbeitgeber noch nicht geäußert. Ich habe nun etwas Bedenken, dass man meinen Antrag ablehnen könnte. Wäre eine eventuelle Klage erfolgversprechend?