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Beschäftigungsverbot

 

Hallo,
ich habe da mal ein paar Fragen bezügl. des BV. Ich habe einen Hauptjob (auf 800 Basis) und einen Minijob (400 Basis). Wie ist das jetzt eigentlich mit dem BV? Bekomme ich dann das volle Gehalt von beiden Jobs? Wird das wirklich von der Krankenkasse bzw. der Minijobzentrale dem AG erstattet? Blicke da nämlich langsam nicht mehr durch.
Und werden auch beide Gehälter dann bei der Elterngeldberechnung mit einbezogen? Falls nicht-wäre das echt übel für mich.

Wäre schön wenn mir hier jemand weiter helfen kann.

GLG Binchen


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Hallo Binchen!

Also ich denke mal dass beide Jobs betrücksichtigt werden, aber sicher bin ich nicht ganz... Ob bei nem Minijob was anders ist???
Aber was ich sicher weiß ist dass Du volles Gehalt bekommst und der AG es zurück bekommt vorausgesetzt er nimmt an einem Verfahren dafür teil. Das ist wohl wie ne Versicherung dafür!! Mir wurde gesagt dass die meisten AGs daran teilnehmen.
Und wegen dem Elterngeld: ja, da wird jedes Einkommen mit einbezogen...

LG Nora und viel Glück weiterhin!


 

Hallo Nora

von:binchen19831

Dankeschön erst mal für die Infos. Vielleicht weiß ja noch jemand wo man sich da genau erkundigen kann-bei der minijob zentrale mal anrufen???
Bin erst ma froh das bei dem Elterngeld beide Jobs mit ein bezogen werden.

LG Binchen


 

Hallo nochmal

von:nora1451

müßte eigentlich auch die Krankenkasse wissen, da die ja das Geld zurück zahlt!! Versuchs mal da!


 

So,

von:binchen19831

habe jetzt überall mal angerufen (dauert bei der Minijobzenrale ewig eh man da ma jemand "menschliches" an der Strippe hat )
Also man bekommt von der KK alles erstattet ohne das der AG irgendwas "besonderes" eingezahlt hat. Und sogar die Minijobzentrale erstattet das volle Geld-da muß man sich nur auf deren Internetseite so en Antrag runterladen und ausfüllen.
Eigentlich ist das die Aufgabe der AG-doch mein AG ist etwas schusselig und falls ich mal in die Lage komm, weiß ich bescheid und kann das auch noch machen-da bin ich wenigstens sicher das ich mein Geld bekomm
GGLG Binchen


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