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Beschäftigungsverbot | ||||||||||||||
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Hallo,
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Also ich denke mal dass beide Jobs betrücksichtigt werden, aber sicher bin ich nicht ganz... Ob bei nem Minijob was anders ist???
Aber was ich sicher weiß ist dass Du volles Gehalt bekommst und der AG es zurück bekommt vorausgesetzt er nimmt an einem Verfahren dafür teil. Das ist wohl wie ne Versicherung dafür!! Mir wurde gesagt dass die meisten AGs daran teilnehmen.
Und wegen dem Elterngeld: ja, da wird jedes Einkommen mit einbezogen...
LG Nora und viel Glück weiterhin!
Dankeschön erst mal für die Infos. Vielleicht weiß ja noch jemand wo man sich da genau erkundigen kann-bei der minijob zentrale mal anrufen???
Bin erst ma froh das bei dem Elterngeld beide Jobs mit ein bezogen werden.
LG Binchen
müßte eigentlich auch die Krankenkasse wissen, da die ja das Geld zurück zahlt!! Versuchs mal da!
habe jetzt überall mal angerufen (dauert bei der Minijobzenrale ewig eh man da ma jemand "menschliches" an der Strippe hat
)
Also man bekommt von der KK alles erstattet ohne das der AG irgendwas "besonderes" eingezahlt hat. Und sogar die Minijobzentrale erstattet das volle Geld-da muß man sich nur auf deren Internetseite so en Antrag runterladen und ausfüllen.
Eigentlich ist das die Aufgabe der AG-doch mein AG ist etwas schusselig und falls ich mal in die Lage komm, weiß ich bescheid und kann das auch noch machen-da bin ich wenigstens sicher das ich mein Geld bekomm
GGLG Binchen
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