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Arbeitsvertrag bis 31.03, ET 27.03 .... wie ist das mit dem Elterngeld und muss ich | |||||||||||
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also ich bin in der gleichen Situation....Arbeitsvertrag befristet bis 31.03.09 und mein ET is der 25.4.09.
Ich muß mich bei meiner Krankenkasse melden und die übernehmen dann die Mutterschaftskosten...das Elterngeld wird Dir ja nach deinem letzten Gehalt (1 Jahr zusammengezählt) errechnet! Arbeitslos mußt DIch net melden...da Du Mamischutz hast!!!! ICh hab auf dem Arbeitsamt schon nachgefragt!
Melde Dich bei Deiner Krankenkasse, die wird DIr weiterhelfen!
ICh bekomm nen Wisch von meiner Krankenkasse
Hab mich da lange durchgefragt u viel gelesen..aber so is richtig!
Viel "Spaß" beim Behördenkrieg
Hab ich grad auch alles vor mir
Wenn noch fragen hast..bin gerne da
Grüßle Venefica
Sassi
mein Name
Hier sind ein paar hilfreiche Infos zu Elterngeld und Arbeitslosengeld:
http://www.mein-elterngeld.de/elterngeld_berechnung_ausrechn en/elterngeld_arbeitslosigkeit_ar beitslosengeld_arbeitslos_hart z_4_iv.htm
ich denke nicht, dass du arbeitslos melden musst. du hast ja muschu sechs wochen vor und acht wochen nach der geburt. allerdings solltest du dich rechtzeitig bei deiner krankenkasse melden! soweit ich informiert bin, zahlen dir die den ausfall des gehaltes.
elterngeld bekommst du wohl ganz "normal" wenn du 12 monate vorher berufstätig warst. aber genauere infos bekommst du bei deiner krankenkasse und deiner zuständigen stelle für elterngeld.
bei mir ist es ähnlich bin befristet bis 30.06. et ist 29.06.
alles gute
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