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wenn sie vom Alter weiß, darf sie nicht kommen & wenn sie es danach rausfindet hat sie sich selbst strafbar gemacht, da sie nicht nach deinem Alter gefragt hat & sowas nunmal erst ab 18 ist.
Du selbst machst dich dabei nicht strafbar, außer du hast sie bewusst angelogen bzw. nen gefälschten Ausweis gezeigt. (was sie aber auch erstmal beweißen muss, es also auch auf sie zurückfällt)
Aber so wie heutzutage alles abläuft könntest du auch in n Puff reinlaufen & dir nen rund um Verwöhnprogramm besorgen, ohne das jmd auch nur nachm Alter fragt.
Maßgeblich ist hier 182 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html). Im beiderseitigen Einverständnis ist Sex ab 16j völlig legal. Andersrum wäre es Strafbar... einem Minderjährigen zu bezahlen für sexuelle Handlungen. Wenn du, der Minderjährige, eine Volljährige bezahlt macht sich niemand strafbar.
Ob du der Dame allerdings zu jung bist oder nicht kann dir niemand anderes sagen als die Dame selbst
.
Im übrigen wird sie nicht tun was du willst, sondern wofür du sie bezahlst. Ein kleiner aber entscheidener Unterschied.
Du solltest vielleicht mal genau selbst lesen was du verlinkst:
"(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt."
Andi87, ich glaub du hast den Gesetzestext nicht so ganz verstanden xD
Absatz 2 geht davon aus, dass eine volljährige Person eine minderjährige Bezahlt, nicht umgekehrt!
Als 17-jähriger machst du dich also schonmal nicht gem. 182 (2) StGB strafbar!
achwas, wieso sonst steht im Gesetz das man unter 18 keinen Puff betreten darf (jaha, es gab sogar schon Verurteilungen & ich werde jetzt sicher nicht das gesamte
Internet danach durchsuchen, ums irwem zu beweißen)
Das mit dem allgemeinen Sex, gilt nur für freiwilligen ohne jegliche Vergütung, beider Seiten!
Steht aber normal auch im Gesetz.
ja nicht nach einem Bordell-Besuch, sondern "bestellen". Nach 8 Jugendschutzgesetz ist ein Bordell sicherlich ein "Jugendgefährdender Ort".
"ohne jegliche Vergütung, beider Seiten" ist eine gewagte Interpretation des Gesetzestextes. Es greift aber in jedem Fall Absatz (6), nachdem es Straffrei ist sofern "bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.".
Das "Unrecht" gegen den 17j Fragesteller ist hier als gering anzusehen. Oder bist du anderer Meinung?
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