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du kannst Harz4 beantragen. Bekommst ca. 700EUR für dich und deinen Sohn abzüglich Kindergeld und Unterhalt vom Vater (bzw. Unterhaltsvorschuss wenn er nicht zahlt). Zusätzlich bekommt ihr die Miete. Als getrennt zählt ihr aber erst wenn ihr getrennte WOhnungen habt. Da dein Ex im Ausland arbeitet sollte das ja nicht das Problem sein, wenn er sich dort gleich eine Wohnung sucht.
Elterngeld wird in Höhe des Mindestsatzes (300 bzw 150 EUR) NICHT angerechnet.
Da dein Kind noch unter 3 Jahren alt ist, könnte es sogar sein dass auch du Unterhalt von ihm bekommst, nicht nur für das Kind. Das prüft aber die ARGE mit wenn du Harz4 beantragst...
Kopf hoch und alles gute!!!
jule
nicht wie man hier auf diese Summe kommt.
Für einen Erwachsenen und ein kleines Kind gibt es 474.- Euro + Elterngeld, alles andere wird rigeros abgezogen!
Man bekommt die Miete bis 63,5qm bezahlt, was drüber liegt bezahlt man selber... Wenn man also ne große Wohnung hat, heißt es schnell umziehen!
Unterhaltsvorschuß -wie jeden anderen Vorschuß auch- beantragt man nur wenn gute Gründe vorliegen, oder der Vater mit Absicht nicht bezahlt!
Alles andere ist ihm gegenüber nicht fair, wenn er grade nicht zahlen kann sollte ihm deshalb nicht sein Leben verbaut werden indem er Schulden über Schulden macht!!
Ausnahme: man kommt anders absolut nicht über die Runden!!
Sorry wenn ich da bißchen männerfreundlich bin, habe aber vor kurzem nen Fall mitbekommen, er wollte zahlen, hat alles unternommen um Arbeit zu finden, sie hätte locker ohne diesen Vorschuß leben können.. Aber jetzt( obwohl es nur ein halbes Jahr war) kommt er da nicht mehr raus!
Man bekommt ca. 350 für einen Erwachsenen + ca. 210 für ein Kind unter 7 Jahren und ca. 130 Mehrbedarf für alleinerziehende, das ergibt bei mir ca. 690 EUR plus/ minus 10 EUR. Abzüglich Kindergeld und Unterhalt.
Unterhaltsvorschuss wird aber vom Amt abgezogen, ob sie es nun bekommt oder nicht, zahlt er nur 100 EUR weil er nicht mehr kann muss sie den Rest UHV beantragen, das Amt zieht es ihr ab ob sie es beantragt oder nicht, stimmt, das ist ihre Sachen, aber warum sollte sie da an den Vater denken, wenn es ihr zum Nachteil wird. Sie hat doch genug Kosten....
Und sobald der Vater zum J-Amt geht und auch regelmäßig zahlt wird der UHV unterbrochen und er macht keine neuen Schulden, muss aber natürlich das bisher gezahlte abstottern. Oft zahlt der VAter auch ans J-Amt und wenn er nicht zahlt tritt wieder UHV ein oder die gleichen den zu wenig gezahlten Betrag vom Vater aus...
Gruß
jule
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