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Jugendamt "klaut" Kinder Warum?

 

Also ich möchte euch gern verstehen....warum sollte das Jugendamt so etwas tun?

Das Kind in eine Pflegefamilie geben kostet den Staat viel Geld im Monat!

Ich kenne viele junge Familien auch sozial schwache da hat noch nie einer vom Jugendamt geklingelt oder sich sonst wie gemeldet.

Was bitte hat das Jugendamt für Interessen, viel Geld für eine Pflegestelle auszugeben, bekanntlicher Weise steht der Deutsche Staat finanziell auch nicht gerade gut da....warum also????????

Die klingeln doch nicht einfach irgendwo und nehmen die Kinder mit.

Ich als angehende Pflegemutter möchte das gerne wissen.

Ich will hier nicht provozieren oder so aber ich hätte gerne mal Gründe dafür.

gruß lucy


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von:lea7752

Richtig, nehmen wir den aktuellen Fall dieser Mutter aus Berlin die beim Jugendamt bekannt war. Eine ihrer Töchter hat sich selbst beim Jugendamt gemeldet und wohnt gar nicht mehr bei ihrer Mutter. Diese Frau hat ihr Baby in einer Mülltüte aus dem Fenster geworfen. Das Jugendamt hat Familienhilfe bei der Frau gehabt. Die hat aber NIX gebracht - von wegen Fam. unterstützen anstatt Kinder rausnehmen. Für das kleine Baby der Frau ist es nun zu spät. Es hat den Sturz nicht überlebt.


 

Finanzielle interessen?

Die begründungen vom Jugendamt sind FRAGWÜRDIG

Es gibt viele videos zu diesem thema:

Kinderklau-Jugendamt Frankfurt Main http://www.youtube.com/watch?v=RZo5peFP2_w

Die-Allmacht-der-Jugendämter-1/2
http://www.youtube.com/watch?v=msi1z8GD5OA&feature=related

Und eine playlist:
http://www.youtube.com/playlist?list=PL35EE31D5D6141BFE


 

Und nochwas

von:wachsperle

weil es mir gerade mal wieder auffällt:

DAS Jugendamt - was bitte soll das eigentlich sein?
Insbesondere diejenigen, die sich hier ablehnend gegenüber bestimmten Handlungen eines Jugendamtes aussprechen, schreiben immer wieder "DAS" Jugendamt.

Sorry, Leute, aber DAS Jugendamt gibt es so nicht.
Es existieren in diesem Land, neben 16 Landesjugendämtern, um die 600 Jugendamtsbehörden (genaue Zahlen liegen mir leider nicht vor).

Und in diesen ca. 600 Behörden dürften Hunderte bzw. sogar Tausende Mitarbeiter beschäftigt sein.

Allein diese Zahlen müßten doch deutlich genug machen, dass es sich bei den hier ständig angeprangerten angeblichen Kindesraubtaten NICHT um ein systematisches Vorgehen DES Jugendamtes handeln kann.
Und mit Sicherheit auch nicht sämtliche Mitarbeiter darin involviert sein können.


 

Ach so

von:wachsperle

und die Videos sind nicht fragwürdig?

Die stammen sämtlich von Leuten, die BEHAUPTEN, dass ihnen die Kinder GRUNDLOS weggenommen worden sind.

Weißt Du, genauso gut könnten sich einfach mal diverse Jugendamtmitarbeiter hinsetzen, ebenfalls Videos aufnehmen - und sich darin selbstbeweihräuchern und behaupten, wie hervorragend und fehlerfrei die Arbeit ihrer Behörde doch wäre.
Könnten darstellen, wieviel besser es unzählichen Kinder nach einer Unterbringung in einer Pflegefamilie geht.

DANN gäbe es auch davon unzählige Videos.


 

Jugendamt antwortet nicht

von:saborr

die Jugendamtmitarbeiter weigern sich aus "datenschutzgründen" irgendetwas vor der kamera zu sagen. Es gibt sogar mehrere videos wo die kinder mehrmals sagen dass sie z.b. bei der mutter bleiben möchten aber sie werden trotzdem wegen fragwürdigen beschlüssen von der familie entfernt. Auch Rechtsanwälte und psychologen haben öfter von ungerechtigkeiten dieser art berichtet.


 

Kennst Du

von:wachsperle

denn die Beschlüsse, die Du hier einfach so als fragwürdig bezeichnest?
Falls nicht - woher nimmst Du das Wissen, dass diese Beschlüsse fragwürdig waren?

Weil die angeblich Betroffenen dies so erklärt haben?
Weil deren Anwälte dies so erklärt haben?

Na, Überraschung.
Die Betroffenen werden wohl in den seltensten Fällen zugeben, dass die Beschlüsse zu recht ergingen.
Und ein Anwalt ist in erster Linie seiner Mandantschaft verpflichtet. Der darf und wird sich nicht im Widerspruch zu seinen Klienten äußern.
Ich kann doch einen Beschluss erst dann als fragwürdig bezeichnen, wenn ich ihn gelesen habe; oder wenn ich vom Inhalt auf andere - objektive - Weise - etwa im Rahmen einer Pressemitteilung etc. - erfahren habe.

Ich verstehe wirklich nicht, wie etliche hier argumentieren. Und sich offenbar ihre Meinung bilden

Hast Du Kinder?
Wenn eines der Kinder zu Dir kommt und behauptet, das andere hätte es geschlagen oder ihm Spielzeug weggenommen - was tust Du dann?
Das zweite Kind bestrafen, OHNE es vorher gefragt zu haben, ob der Vorwurf stimmt, ob es sich wirklich so verhalten und zugetragen hat?

Seit wann kann man sich denn ein vernünftiges Urteil bilden, wenn man nur die Sichtweise EINER SEITE kennt.
Wenn man hier NUR auf die von den angeblich betroffenen Eltern selbst eingestellten Videos und Beiträge abstellt, müßte einem doch irgendwie klar sein, dass deren Sichtweise nicht objektiv ist.
Und einem für eine sachliche Beurteilung der Angelegenheit einfach mal die Auffassung von JA und Gericht fehlen.


 

Wachsperle wird wahrscheinlich vom Jugendamt bezahlt

von:saborr

sonst würdest du nicht so gut von denen reden.
Die Sichtweise vom Jugendamt ist nicht objektiv.
Sie belästigen gute Eltern grundlos und das sehr oft. Monatelang!!!

Da ein Bericht von ZDF:

http://www.youtube.com/watch?v=sQlmHeM_aMw


 

Hmmmm

von:lea7752

und du "argumetierst" auf Bildzeitungsniveau.


 

Ich

von:wachsperle

werde mit Sicherheit nicht vom Jugendamt bezahlt.
Und ich rede auch nicht gut von denen.
Und dass die Sichtweise des Jugendamtes objektiv ist, habe ich hier so auch nicht geschrieben.

Herr Gott, nochmal.
Hier sind offenbar sehr Viele des verstehenden Lesen und vor allem des Denkens schlicht und einfach nicht mächtig.
Begreifst Du den Unterschied zwischen unkritisch die Aussagen einer Partei nachplappern (so wie Du das hier tust) und dem Wunsch, sich ein eigenes, so objektives Bild wie möglich machen zu wollen, WIRKLICH nicht?

Warum beantwortest Du denn nicht einfach mal meine Fragen?
Woher WEISST Du, dass die Beschlüsse, die Du hier anführst fragwürdig waren?
Hast Du sie selbst gelesen?
Falls nein, woher hast Du Deine Kenntnis sonst?
Einfach das nachgeplappert, was ein anderer behauptet hat?
Vermutlich, oder?

Erklär mich doch mal eines: wenn das Jugendamt nicht objektiv ist, wie kommst Du dann auf die absurde Idee, dass die Berichte der angeblich betroffenen Eltern dies wären?
Denn DENEN glaubst Du doch!
Merkst Du den Widerspruch in Deinen eigenen Aussagen denn nicht?

Ja, es gibt Fälle, in denen Jugendämter Fehlentscheidungen treffen.
Ja, die Fälle Haase und Kutzner waren solche Fehlbeurteilungen.

Aber deshalb kann man doch nicht den Rückschluss ziehen, dass JEDE Inonhutnahme zu Unrecht erfolgt.

Eh ich es vergesse - Du hast auch meine Frage mit den Kinder nicht beantwortet.
Was würdest Du tun, wenn eins Deiner Kinder Dir erzählt, das andere hätte es geschlagen oder ihm Spielzeug "geklaut". Naja, vermutlich würdest du Dein Kind, ohne die Sache zu hinterfragen, einfach so bestrafen.
Die Notwendigkeit, jede Seite zu Wort kommen zu lassen, verneinst Du ja.


 

Ähhhm,

von:auweia5

<<< Zitat von: wachsperle am 18/11/11 um 20:08
Und ich rede auch nicht gut von denen.
Und dass die Sichtweise des Jugendamtes objektiv ist, habe ich hier so auch nicht geschrieben.

Begreifst Du den Unterschied zwischen unkritisch die Aussagen einer Partei nachplappern (so wie Du das hier tust) und dem Wunsch, sich ein eigenes, so objektives Bild wie möglich machen zu wollen, WIRKLICH nicht?

Erklär mich doch mal eines: wenn das Jugendamt nicht objektiv ist, wie kommst Du dann auf die absurde Idee, dass die Berichte der angeblich betroffenen Eltern dies wären? >>>

mit Verlaub, wie ist die Vorgabe,
Jugendamt ist objektiv = dann kann es nicht in Abrede gestellt werden
Jugendamt nicht ganz objektiv = ist es schon in Abrede gestellt

Also bitte noch einmal, wenn ich schon etwas als objektiv handelnd hinstelle, mir selbst und anderen als Vorgabe mache, gibt es kein Ankratzen an der Objektivität mehr. Kratzt man selbst an seiner sich selbst vorgesetzten Objektivität von irgendjemanden, hinterfragt man schon und zweifelt.

<<< Zitat von: wachsperle am 18/11/11 um 20:08
Ja, es gibt Fälle, in denen Jugendämter Fehlentscheidungen treffen.
Ja, die Fälle Haase und Kutzner waren solche Fehlbeurteilungen. >>>

Ah so .....

<<< Zitat von: wachsperle am 18/11/11 um 20:08
Aber deshalb kann man doch nicht den Rückschluss ziehen, dass JEDE Inonhutnahme zu Unrecht erfolgt. >>>

Macht auch keiner hier, kein Einziger.
Auf der anderen Seite hingegen passiert es aber, dass an einer Objektivität festgehalten wird, die es so nie geben kann. Es ist und bleibt die Objektivität, unter der ein Einzelner handelt, nach seiner Objektivität, nach Vorgaben eines Wohls zu handeln.


 

Was willst du damit wieder bezwecken,

von:auweia5

<<< Zitat von: wachsperle am 15/11/11 um 06:58

DAS Jugendamt - was bitte soll das eigentlich sein?

Es existieren in diesem Land, neben 16 Landesjugendämtern, um die 600 Jugendamtsbehörden (genaue Zahlen liegen mir leider nicht vor).

Und in diesen ca. 600 Behörden dürften Hunderte bzw. sogar Tausende Mitarbeiter beschäftigt sein.>>>

dass jemand hier schreibt, dass war das Jugendamt xyz, der Mitarbeiter zyx? Also persönlich hier angeprangert werden soll ?
Och nee, hältst du die Leute hier für oberdämlich und oberbeschränkt. Du und Lea, ihr wäret doch die Ersten, die dann sofort aufschreien würden.
Ich erkläre dir es noch einmal, das Jugendamt ist eine staatliche Behörde, mit Mitarbeitern, die alle dem Schutz des Staates unterliegen und die machen keine Fehler, haben keine Fehler zu machen, mit staatlichem Segen. Was alleinig alles aussagt.
Ämter haben gegenüber dem Bürger immer einen besseren Schutz, als der Bürger selbst, auch egal dazu, ob sie Fehler machen, oder nicht.
Daher auch DAS Jugendamt und du weißt ganz genau warum und ich kann hier nur jedem empfehlen, lasst euch nicht von LEA WACHSPERLE provozieren.

<<< Zitat von: wachsperle am 15/11/11 um 06:46

Die stammen sämtlich von Leuten, die BEHAUPTEN, dass ihnen die Kinder GRUNDLOS weggenommen worden sind.>>>

Was sogar die Presse aufgenommen hat, sogar Fernsehberichte es darüber gab. Es soll es sogar Fälle gegeben haben, wo es nachdem es an die Öffentlichkeit gekommen ist, dass Fehler gemacht wurden, es für die Betroffenen noch schlimmer wurde und sämtliche Kinder dann entzogen wurden.
Grund: siehe vorgenannt. Es gibt keine Fehler, es hat keine Fehler zu geben.


 

Warum

von:wachsperle

sollte ich aufschreien, wenn hier jemand mal das entsprechende JA benennt?

Genau das ist doch hier die ganze Zeit das Problem.
Da wird immer nur behauptet, und keiner läßt sich wirklich mal tatsächlich ein.

Oktamama ist hier die Erste, die ICH erlebt habe, die tatsächlich mal einen Link zu einem ihrer Beschlüsse hereingestellt hat.
Das rechne ich ihr hoch an - auch wenn ich ihre Geschichte nach der Lektüre des Beschlusses und diverser, von ihr eingestellter Links, anders beurteile als sie selbst.
Aber SIE hat sich hier wirklich mal umfänglich gestellt, hat einem hier die Möglichkeit eröffnet, auch mal die Sichtweise der anderen Seite, sprich JA bzw. Gericht, zu erfahren und sich damit wirklich ein Urteil zu bilden.

Die meisten anderen scheuen diese Ehrlichkeit und Offenheit.
Wobei es ja nun nicht unbedingt so ist, dass man eine Schweigepflicht hätte, und Beschlüsse und Entscheidungen, die einen selbst betreffen, nicht anderen zugänglich machen dürfte.


Und was ist das für ein dämlicher Satz?
>>>Es soll es sogar Fälle gegeben haben, wo es nachdem es an die Öffentlichkeit gekommen ist, dass Fehler gemacht wurden, es für die Betroffenen noch schlimmer wurde...<<<

SOLL es diese Fälle gegeben haben?
Oder HAT es diese Fälle gegeben?

Wie immer - nichts als wage, unbewiesene Behauptungen!
Nichts, anhand dessen man selbst mal überprüfen könnte, ob die Darstellungen stimmen!


Ach ja, was ich über Dich in Erfahrung gebracht habe, Du bist - na sieh mal einer an - Jugendamtsmitarbeiter.
Und treibst Dich hier nur herum und spielst bewußt ein falsches Spiel, um Familien ausfindig zu machen, die dann mal näher in den Fokus der jeweils zuständigen Behörde genommen werden sollen; man braucht nämlich wieder mal ein paar Kinder!

Was meinst Du? Das stimme nicht, ich müsse das erst mal beweisen?
Ja komisch, aber Du und Deine Anhänger erklären hier doch immer wieder, dass das, was hier jemand schreibt, die Wahrheit und nichts als die Wahrheit wäre. Einfach zu behaupten reicht doch nach Eurer Auffassung sonst auch immer aus.
Wie hast Du das so "hübsch" formuliert?
>>> ja es gibt es das. PUNKT!<<<


 

Und,

von:auweia5

<<< Zitat von: wachsperle am 15/11/11 um 16:38
Oktamama ist hier die Erste, die ICH erlebt habe, die tatsächlich mal einen Link zu einem ihrer Beschlüsse hereingestellt hat.
Das rechne ich ihr hoch an - auch wenn ich ihre Geschichte nach der Lektüre des Beschlusses und diverser, von ihr eingestellter Links, anders beurteile als sie selbst.>>>

hat dich es ernsthaft interessiert, denn, wenn sie nur aufgezeigt hätte ohne Belege, hättest du es zerpflückst und in Abrede gestellt. Daher egal bei dir, ob mit Belegen, oder ohne, bei dir handelt der Staat immer richtig, uneingeschränkt.
Ist halt deine Meinung, die ich dir zugestehe, genauso aber als bedenklich ansehe. Wie der Fall Amberg aus dem anderen Thread, den du auch nicht als Fall ansehen willst. Daher, zwecklos mit dir zu diskutieren.
Du wirst es nicht sehen, weil du es nicht sehen willst.

<<< Zitat von: wachsperle am 15/11/11 um 16:38
SOLL es diese Fälle gegeben haben?
Oder HAT es diese Fälle gegeben?>>>

Ja, die hat es gegeben, google hilft. Gegen den Staat anzugehen, ist quasi zwecklos, egal ob man Recht hat, oder auch nicht. Der Staat hat den längeren Atem, sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Dazu, sollte man mal Recht haben, ist eine Gesetzesänderung sehr schnell vollzogen, schneller als der Klageweg des Rechthabenden beendet ist.
Ein normaldenkender Mensch weiß das auch und weiß auch, dass solche Klagewege gegen den Staat, Jahre, Jahrzehnte dauern, wenn es nicht schon in der ersten Instanz abgewürgt wird.
Und auch ein gesunddenkender Mensch weiß, dass Recht haben, nicht Recht bekommen bedeuten muss.
Und der letzte Fall, wo es nach hinten los ging, empfehle ich dir auch Google und mal nach Siegen zu suchen.
Gegen den Staat, kann es immer nach hinten los gehen, egal wie viel man Recht hat, oder meint Recht zu haben. Steht aber quasi dazu alles in unseren Grundrechten, die Freiheit geht nur soweit, bis man andere in ihrer Freiheit beschränkt und die Freiheit bleibt eine Auslegungssache.

<<< Zitat von: wachsperle am 15/11/11 um 16:38
Ach ja, was ich über Dich in Erfahrung gebracht habe, Du bist - na sieh mal einer an - Jugendamtsmitarbeiter.
Ja komisch, aber Du und Deine Anhänger .....>>>

Also was nun, ich komme doch nicht aus meinem Sumpf und nun soll ich nach BAT vergütet werden. Na na na, was ziehst du da für Vergleiche. Jugendamtsmitarbeiter hö hö hö und ich komme nicht aus dem Sumpf.


 

Du musst das

von:lea7752

was du liest auch verstehen - sonst bringt es nix. Wachsperle hat es idiotensicher erklärt. Lies einfach nochmal. Vielleicht klingelts dann.


 

Das ist das Problem in sich.

von:auweia5

<<< Zitat von: winnipuh0810 am 14/11/11 um 09:50
Mein gedanke dazu ist folgender.
schon ein falsches Wort im Gespräch zb kann schon große Wellen schlagen. Selbst wenn Gutacten geschrieben werden ein falsches wort oder so kann schon schlimme auswirkungen haben. >>>

Dazu werden diese falschen Wörter auch rausgekitzelt. Dazukommend die Einstellung der Betroffenen und schon kann sehr schnell ein falsches Bild entstehen, was dann aber aktenkundig ist und das gilt dann. Gilt dann fortlaufend, fortgesetzt.
Übrigens, wie du auch schön geschrieben hast, in beiden Richtungen. Es kann genauso etwas positiv dargestellt werden, was nicht positiv ist. Auch diese Möglichkeit besteht, wie auch das Gegenteil.

Alle Beteiligten in solchen Verfahren, sind Menschen und jeder kann es anders auslegen. Das ist die Gefahr. Die eine Fachkraft sieht alles als gut an, die andere Fachkraft alles als schlecht an und damit hat man das Dilemma, egal in welcher Richtung gehend. Eine unabhängige Kontrolle darrüberstehend, wäre wünschenswert, die also die Entscheidungen der einzelnen Fachkräfte noch einmal nachprüfen, aber würde wahrscheinlich auch das Problem der Fehlentscheidungen nicht abändern. Denn da könnte wieder jemand eine Fehlentscheidung treffen.

Ein Murks in sich, womit aber Eltern und zwar alle mit zu leben haben. Es kann heutzutage jede Familie betreffen, alleinig schon durch Denunzierungen Anderer. Oder auch alleinig das falscher Wort an der falschen Stelle.


 

Die Einstellungen der Betroffenen

von:lea7752

die da wären:

- Essen
- Sauberkeit
- Erziehung
- Möbel/Spielsachen

wird überbewertet. Kinder brauchen nichts zum Leben, ausser "Liebe". In diesem Fall würdest du also als Mitarbeiterin und Verantwortliche der Familie 100 Mal sagen sie sollen den Kindern was zu essen geben und sie nicht schlagen. Und wenn du dann das nächste Mal kommst, ist ein Kind vor Hunger oder vor Schlägen umgekommen. Das wäre dann auch deine unabhängige Kontrolle. Egal ob Kinder drauf gehen oder nicht - Hauptsache man nimmt den Versagern nicht die Kinder weg. So was idiotisches


 

Urteile von jedem einsehbar/ Abwesenheit vom Forum

Alle Urteile sind von mir eingescannt und im Internet veröffentlich worden.
Verfahren von Kind NoXX ist noch nicht abgschlossen, sondern seit 4 Jahren noch offen. NoXXVerfahren ist noch ein laufendes Verfahren, NoXX soll befragt (Verhandlung 2010) werden wenn er 12 ist. Wieso mache ich das mit?
Die Pflegefamilie ist recht gut, und ich weiss wo er ist, er weiss wie er in 5 Stunden herlaufen kann, oder in 2 Stunden mit dem Fahrrad, wir dürfen uns nur einmal im Monat sehen. Die Geschwister fahren mit Fahrrad auch 1 1/2 hin und werden meisten von NoXX Pflegeeltern zu den anderen Pflegeeltern zurückgefahren. Außerdem, was ist wenn die schlechte Pflegefamilie sich auflösen wird, dann kann eines der Kinder bei dieser besseren bleiben

http://kindesschutzbehoerde.ch/web/betroffene-luog.php
Im Namen des Volkes ...also kann es auch das Volk lesen

Da ich mich jetzt wenige Wochen vor den Prüfungen wegen des Forums zu viel Zeit (täglich vier und mehr Stunden) verbraucht habe, melde ich mich erst nach der letzten bestandenen Prüfung vor den Winterferien.


 

Jugendamt. Von Dr.theol. Lerle aufgeschrieben

Kinderraub durch das Jugendamt

"Peter (4 Jahre) und Paul (27 Monate) sassen schon im Auto. Ihre Mutter (Ute ... musste nämlich zum Frauenarzt, denn sie erwartete ihr achtes Kind. Da erschienen unangemeldet Mitarbeiter des Jugendamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg und nahmen die beiden Kleinkinder mit. Vier Kinder wurden von Mitarbeitern des Jugendamtes direkt von der Schule abgeholt und dann nach einem dreiwöchigen Zwischenaufenthalt in einer Notunterkunft 200 km von den Eltern entfernt im Schwarzwald untergebracht. Der älteste Sohn lebte schon vorher bei den Grosseltern. Aber das Jugendamt verbot ihm, seine Eltern zu besuchen.

Somit waren die beiden kleinsten Kinder (Peter und Paul) von den Eltern und Geschwistern getrennt. Psychologisch geschulte Fachkräfte des Jugendamtes hätten doch wissen müssen, dass eine derartige gewaltsame Trennung von Eltern und Geschwistern bei Kleinkindern zu psychischen Schäden führen kann. Auskunft über den Verbleib ihrer Kinder erhielten die Eltern zunächst nicht. Eine Gerichtsentscheid- ung, wie vom Gesetzgeber gefordert, lag damals noch nicht vor. Das Jugendamt rechtfertigte den gewaltsamen Zugriff auf die Familie mit dem Zauberwort Gefahr im Verzug. Worin bestand aber die Gefahr? War dies etwa der Bauschutt und die zum Tapezieren frisch gespachtelten nackten Wände in der Wohnung der Familie ... Erst nach fast zwei Monaten, am 23. Oktober 2000, beantragte das Jugendamt die notwendige Gerichtsentscheidung, die es am 19. Dezember 2000 erhielt.

Zur Gerichtsverhandlung wollte Familie ... einen Journalisten mitbringen. Das war nicht möglich, denn der Gerichtstermin war nicht öffentlich. Hatte die Justiz etwa etwas zu verbergen, dass sie die Öffentlichkeit ausschloss? Warum waren Zeugen unerwünscht wie seinerzeit bei politischen Prozessen in der DDR? Der Kindesentzug wurde später am 28.3.2002 vom Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Aus den vielen Schriftstücken zum Fall ... geht nicht hervor, welches Verbrechen die Eheleute eigentlich begangen haben sollen. Was war denn so gravierend, dass nicht nur die Eltern, sondern auch noch die strafunmündigen Kinder sofort bestraft werden mussten? Denn laut Befragung steht ja fest, dass auch die Kinder bei ihren Eltern leben wollten, und das, obwohl bei der Befragung eine andere Antwort suggeriert worden war.

Den Eltern wurde vorgeworfen:

dass die Kinder fehlernährt seien.
Doch ärztliche Atteste bescheinigen, dass gegen die von den Eltern praktizierte Ernährung nichts einzuwenden ist.
dass die Kinder keine Schulbrote mithatten. Dabei wollten die Kinder keine. Die Mutter gab ihnen aber Joghurt und Obst mit.
dass sich die Kinder ihre Schlafplätze selbst aussuchen. Doch wenn den Eltern auch fehlende Toleranz vorgeworfen wird, dann widerspricht sich das Sündenregister ja selbst.

Diese wenigen Beispiele sollen zeigen, auf welchem Niveau sich die Vorwürfe gegen Frau und Herrn ... bewegen, und dass diese kleinkarierten Beschuldigungen und tatsächlichen Unzulänglichkeiten nur vorgeschoben sind.

Bei der Suche nach den wirklichen Ursachen kommt man nicht umhin, die ... zu befragen. Und Frau ... berichtet, dass sie im Mai 1990 ihr drittes Kind entbunden hatte. Der Arzt schlug ihr damals eine Sterilisation vor. Das sei nur ein kleiner Eingriff, und sie sei ja sowieso im Krankenhaus. Sie lehnte jedoch ab, da sie sich noch mehr Kinder wünschte. Anscheinend wurde in jener Entbindungsklinik generell nach dem dritten Kind die Sterilisation angeboten, und viele Frauen liessen sich auch sterilisieren. Immer wieder agitierte der Arzt für eine Sterilisation, so dass Frau ... schroff reagierte und entrüstet zum Arzt sagte: Wenn Sie mir die Eileiter durchschneiden, dann schneide ich Ihnen ihre Eier ab. Daraufhin informierte der Arzt das Jugendamt in dem Sinne, dass Frau ... psychisch labil sei. Fortan betreute das Jugendamt die Familie sozialpädagogisch. Das heisst, eine Mitarbeiterin des Jugendamtes suchte Frau ... wiederholt auf und leistete Sexualberatung, um sie für die Emanzipation und die Geburtenkontrolle zu gewinnen. Frau ... benötige einen Teilzeitjob, um sich emanzipieren zu können. Durch viele Kinder würden ihre intellektuellen Fähigkeiten verkümmern und ihr Studium als Chemietechnikerin wäre umsonst gewesen. Die Dreizimmerwohnung, die die Familie damals bewohnte, sei für mehr als drei Kinder zu klein. Weitere Kinder könne Frau ... nicht ohne Konsequenzen bekommen. Die Konsequenzen wurden allerdings nie konkretisiert.

Dann baute die Familie ein Eigenheim. Doch das wurde vom Jugendamt als Ausdruck einer Psychose gewertet. Am 6. Jan. 1992 wurde das vierte Kind geboren. Nach der Entbindung des fünften Kindes (29. 12. 1993) eskalierte die Situation. 1994 erpresste das Jugendamt die Frau ... in die Psychiatrie zu gehen. Frau Schnitzspan, die in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Familie betreute, wies drohend darauf hin, dass sie als Psychologin vom Gericht eine Einweisung in die Psychiatrie erwirken kann, wenn sie eine solche beantragen würde. Ausser mit Zwangseinweisung hat sie auch mit Kindesentzug und Entmündigung gedroht. Das Jugendamt suchte für Frau ... die psychiatrische Klinik aus. Dort wurde sie gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt, da sie nach Angaben der Psychologin Schnitzspan psychotisch sei. Eine Sterilisation sollte mittels Durchtrennung der Eileiter erfolgen. Frau ... unterschrieb aber die entsprechende Einwilligung nicht und musste daher drei Monate in der Psychiatrie bleiben.

Da aber zu Hause fünf Kinder zu versorgen waren, musste ihr Mann Erziehungsurlaub nehmen. Seitdem lebt die Familie von Sozialhilfe. Die Geldnot ist dadurch besonders dramatisch, weil in Hessen die Sozialhilfesätze niedriger sind als in anderen Bundesländern und weil die Familie gebaut hatte, das Sozialamt aber die daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen nicht übernehmen darf.

Bei der Geburt des sechsten Kindes schreckte man nicht einmal vor einem Mordversuch zurück. Darüber berichtet Frau ... in ihrer Klage bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Ich war mit Peter schwanger und wurde für den 10.04.1996 nach Gross-Umstadt in die Frauenklinik zur Geburtseinleitung bestellt. Ich hatte Durchfall und kam in der Nacht. Üblicherweise wird der Ehemann benachrichtigt bei der Einleitung. Sie taten es nicht. Ich war bei den vorigen Geburten auch am Wehentropf, deshalb merkte ich den Unterschied. Die Wehen wurden auf zwei Minuten und länger eingestellt, der Arzt sprach davon, dass ich mich nicht schämen brauche, es zuzugeben, dass das Kind eine Panne sei und unerwünscht. Ich riss die Kanüle raus und drohte, den einen Kopf kleineren Arzt zu töten, falls er nicht eine Hebamme und meinen Mann riefe. Er gab die Abtreibung zu, tat es und ein anderer Arzt, den ich kannte, setzte die Geburt zu einem lebenden Kind fort. Der abtreibende Arzt muss einer der Chefärzte gewesen sein. Peter wurde ohne mein Wissen am nächsten Tag auf neurologische und andere Schäden untersucht. Er schrie wie am Spiess, und ich ging einfach in die Tür rein: Untersuchung, nicht stören. Ich wusste, dahinter ist mein Kind, obwohl die Schwestern verneinten, und so war es. Die Ärztin hielt Peter mit dem Kopf nach unten und ich sagte ihr: Lassen Sie mein Kind in Ruhe oder ich halte Sie auch so lange mit dem Kopf nach unten, bis Sie brüllen. Ca. 10 Röhrchen mit ca. 10 ml Blut waren schon abgenommen. Dann sollte noch Hirnwasser punktiert werden. Dass sowas Kinder kriegen darf und dass die Gesellschaft für die Aufzucht von sowas zahlen muss faucht sie. Ich nahm sofort das nackte Kind und zog ihn im Zimmer an. Ein halbes Jahr später wieder: Kinder weg oder Psychiatrie. Ich weigerte mich abzustillen und Peter war mit in der Psychiatrie. Diesmal sollte ich zur Krebsvorsorge zu einer Frauenarztpraxis. Dort auf dem gynäkologischen Stuhl sollte mir eine Spirale eingeführt werden. Ich sprang auf und sagte: Nein!. Die Schwester und die Ärztin sagten, ich bekäme meine Kleidung erst, wenn die Spirale gelegt sei. Ich ging mit nacktem Unterleib und barfuss zur Psychiatrie zurück. Kurz bevor ich da war, kam die Schwester mit meiner Kleidung, die ich anzog. Von da an galt ich als unheilbar psychisch krank.

Seit der Geburt ihres fünften Kindes wurde Frau ... vom Jugendamt zu insgesamt vier Psychiatrieaufenthalten erpresst. Jedes Mal war das Druckmittel: Kinder weg. Während dieser vier Klinikaufenthalte konnte keine psychotische Störung nachgewiesen werden. Doch aufgrund von sogenannten Informationen des Jugendamtes wurde sie mit Neuroleptika auf Psychose behandelt. Dadurch verschlimmerte sich ihre vordem schwache Epilepsie erheblich. Beim ersten Klinikaufenthalt in Heppenheim stellte ein Arzt ihr gegenüber mündlich die Diagnose: krankhafter Kinderwunsch.

Aus Angst vor dem Jugendamt verleugnete Frau ... ihre achte Schwangerschaft. Sie befürchtete, man könne ihr Kind töten. Dass diese Sorge nicht unberechtigt war, sollte sich noch bestätigen. Dazu schreibt Frau ... in ihrer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Am 30.08.2000 kam das Jugendamt: Entweder Psychiatrie, diesmal beide [also auch Herr ... , oder wir würden die Kinder nie wieder sehen. Herr Weber [Leiter des Jugendamtes] sagte: >Entweder Sie lassen es bei sieben Kindern, oder sie sehen sie alle nie wieder. Die Chance dazu haben Sie in der Klinik!< Herr Wamser [Leiter des Ordnungsamtes Rossdorf] sagte zu Herrn Weber: Das Balg kommt nicht zur Welt - worauf Herr Weber antwor-tete: Dafür sorge ich schon. Wir konnten den wegen >Suizidgefahr< herbeigerufenen Arzt davon überzeugen, dass wir juristischen Beistand nötiger hätten als psychiatrischen. So ist mir eine Psychiatrieeinweisung erspart geblieben. Aber die verbleibenden zwei Monate bis zur normalen Geburt von Noah Daniel ... am 25.10.2000 schlief ich fluchtbereit mit gepackten Koffern aus Angst vor Abtreibung.

Sieben Kinder wurden, wie bereits berichtet, durch das Jugendamt von ihren Eltern getrennt. Nur das inzwischen geborene achte Kind (Noah) lebt bei ihnen. Die Auflagen des Jugendamtes, um die Kinder zurückzubekommen, sind inzwischen erfüllt. Der Bauschutt ist weggeräumt, die Zimmer sind renoviert, ein zweites Bad wurde eingebaut, Herr und Frau ... nehmen an einer Ergotherapie teil, Frau ... muss monatlich zum Neurologen. Doch obwohl die Eheleute ... die Auflagen des Jugendamtes erfüllten, bekommen sie ihre Kinder nicht zurück. Die Anstiftung zur Ermordung des noch ungeborenen achten Kindes (Noah) zeigt, dass es dem Jugendamt unmöglich um das Kindeswohl gehen kann. In Wirklichkeit geht es um einen Glaubenskrieg, der für ein bestimmtes Frauen- und Familienbild geführt wird.

Die Eheleute ... gehören in der Tat zu einer sexuellen Minderheit, die im Unterschied zu anderen sexuellen Minderheiten von unserer Gesellschaft nicht akzeptiert wird. Die Eheleute ... sind nähmlich reprosexuell. Das heisst, sie trennen Sexualität nicht von Fortpflanzung ab. Kinder betrachten sie nicht als Schadensfall, sondern als Gabe Gottes. Und wenn Kinder kein Schaden sind, dann sehen sie auch keine Ursache, Kinder zu verhüten. Diese Auffassung wird weder von der Familie des Herrn ... noch von der Familie von Frau ... noch von den Nachbarn, noch vom sonstigen Umfeld geteilt.

Als Beispiel für Kinderfeindlichkeit berichtete mir Frau ... von ihrem Erlebnis im Frauencafè Weiterstadt. Nur Frauen haben dort Zutritt. Frau ... aber wurde der Zutritt verwehrt, denn sie sei keine Frau, sondern eine Unfrau wie Mutter Theresa. Denn eine studierte und emanzipierte Frau habe höchstens drei Kinder. Was darüber hinausgeht, sei Verrat an der Emanzipation. Es ist sicherlich kein Zufall, dass bei Frau ... die Gehirnwäsche mit dem Ziel einer Sterilisation nach der Geburt des dritten Kindes eingesetzt hat.

Es ist eine weitverbreitete Auffassung, dass nur geistig Minderbemittelte viele Kinder hätten, da der Gebrauch von Verhütungsmitteln sie intellektuell überfordere. Dieses weitverbreitete Vorurteil wirkte sich beim Umgang des Jugendamtes mit der Familie ... aus. Das Jugendamt versuchte nicht nur, die Familie für Frauenemanzipation und Verhütung zu gewinnen, sondern schickte auch Zivis ins Haus, um Frau ... bei der Hausarbeit anzuleiten; und das, obwohl sie geprüfte Hauswirtschafterin ist. In den schriftlichen Unterlagen der Zivis befand sich die Information des Jugendamtes, dass Frau ... geistig minderbemittelt und psychisch krank sei.

Typisch für Ideologen aller Couleur ist, dass diese nur solche scheinbaren oder wirklichen Fakten registrieren, die die eigene Auffassung bestätigen. Tatsachen aber, die ein Vorurteil in Frage stellen, werden hingegen leicht übersehen. So registriert man bei den ... den krankhaften Kinderwunsch und die beklagenswerte tatsächliche Unordnung. Man übersieht aber, dass beide einen Hochschulabschluss und dass sie in Eigenarbeit ein Haus errichtet haben. Frau ... hat einige Schweissarbeiten verrichtet. Aufgrund dieses Einbruchs in eine Männerdomäne könnte man sie als emanzipierte Frau betrachten, wenn da nicht dieser krankhafte Kinderwunsch wäre. Keines ihrer Kinder war in der Schule auffällig oder musste gar eine Schulklasse wiederholen. Somit können die elterlichen Gene, die an die Kinder weitergegeben wurden, so schlecht auch nicht sein.

Die ideologisch bedingte selektive Wahrnehmung von Tatsachen blieb nicht auf das Jugendamt beschränkt, sondern beeinflusste wohl auch die Arbeit des Gerichtsgutachters. Das Oberlandesgericht Frankfurt, das den Kinderraub in zweiter Instanz überprüfen sollte, bestellte bei Prof. Dr. H. - G. Voss vom Institut für Psychologie der TU-Darmstadt ein psychologisches Gutachten über die gesamte Familie. Prof. Voss war auch im Haus der Familie ... Er sah die armutsbedingte Leere im Kühlschrank. Er registrierte, dass es im Haus kein Sofa gibt, dass Kinder die ausgewachsene Kleidung ihrer älteren Geschwister trugen. Kurz: Er sah manches, was seinem Verständnis von Menschenwürde widerspricht.

Wie sich im Gespräch des Gutachters mit den Eheleuten ... herausstellte, sieht Prof. Voss die Gefahr der Überbevölkerung mit der daraus resultierenden Gefährdung der Umwelt. Von daher wertet er es als unverantwortlich, so viele Kinder in die Welt zu setzen. Doch wieso werden in Deutschland zu viele Kinder geboren? Oder meint Prof. Voss etwa, dass das Weltbevölkerungsproblem durch Einwanderung nach Deutschland entschärft werden könnte?

Diese ideologische Gebundenheit von Prof. Voss muss sich doch störend auswirken, wenn er ein gerichtliches Gutachten erstellt. Sein Gutachten stützt sich weitgehend auf Material, das vom Jugendamt und anderen Kinderfeinden zusammengetragen worden war. Auf S. 76 seines Gutachtens heisst es: Es besteht kein Anlass, an der Glaubwürdigkeit dieser von Fachkräften erstellten Berichte zu zweifeln. Wenn z. B. jemand, der ein Gutachten über die Risiken der Kernkraft erstellen soll, sich auf Material stützt, das Siemens und andere Kernkraftwerkshersteller freundlicherweise zusammengetragen haben, dann wird dies den Inhalt des Gutachtens beeinflussen. Wenn dann auch noch der Gutachter mit Siemens verbunden ist, dann kennt man das Untersuchungsergebnis schon, bevor man das Gutachten gelesen hat.

Ebenso vorhersehbar war das Untersuchungsergebnis des Gerichtsgutachtens von Prof. Voss. Bei einem Akademiker wie Prof. Dr. Voss ist es zumindest erstaunlich, dass er nirgendwo das Problem thematisiert hat, ob die Informationen, auf die er sich stützt, nicht ebenso interessengeleitet sein könnten, wie es z. B. die Aussagen von Fachkräften der Versicherungswirtschaft sind. Weder wurden die Einschätzungen der Diplompsychologin Schnitzspan hinterfragt noch das kleinkarierte Sündenregister auf seine Richtigkeit hin überprüft. Letzteres wäre auch ohnehin nicht möglich gewesen, da das Jugendamt es ablehnt, seine Informanten zu nennen.

Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass das Jugendamt über eine zwangsweise Einweisung von Frau ... in die Psychiatrie in Heppenheim berichte. Doch eine gerichtliche Einweisung hatte es aber nie gegeben. Dennoch ging Frau ... nicht freiwillig in die Psychiatrie. Denn dazu wurde sie vom Jugendamt mit der Drohung des Kindesentzugs erpresst. Das Jugendamt erpresste zu einem bestimmten Verhalten (Psychiatrie, Behandlung durch Psychiaterin, Ergotherapie, gesundheitsschädigende Psychopharmaka), und durch dieses vom Jugendamt erpresste Verhalten entstand der Anschein einer psychischen Krankheit. Auf diese Weise stützt das Jugendamt seine durch Ideologie bedingte Vorurteile. Natürlich kann Frau ... diese Erpressung nicht anhand irgendeines Schriftstücks nachweisen. Das können auch diejenigen nicht, die von der Mafia zu Schutzgeldzahlungen erpresst werden. Immerhin scheint im Gutachten ein nervenärztliches Attest vom 19.12.2000 berücksichtigt worden zu sein, in dem bescheinigt wurde, dass kein Anhalt für eine psychotische Störung besteht.

Um die Wegnahme der Kinder dennoch zu rechtfertigen, kam man nach Begutachtung der Kinder mittels verschiedener psychologischer Tests zu folgendem Ergebnis: Im Persönlichkeitsbereich deuten die Befunde der Untersuchung auf eine gestörte Emotionalität und soziale Probleme bei allen Kindern hin. Unter Hinweis auf die Fachliteratur meinte der Gutachter, die Ursache sei in der frühen Kindheit verwurzelt und könne keineswegs ausschliesslich als Errungenschaft der Zeit seit der Trennung aus dem Elternhaus interpretiert werden. Da ein Nichtpsychologe weder die Tests noch die Fachliteratur kennt, kann die kritische Öffentlichkeit die Diagnose auch nicht überprüfen.

Auf S. 76 des Gutachtens wird ausgesagt, dass es nicht entscheidend sei, ob ein Verschulden der Eltern vorlag. Für das einzelne Kind spielen lediglich die faktischen Verhältnisse in Bezug auf Fürsorge und Betreuung eine für das eigene Wohl ausschlaggebende Rolle. Es ist unbestritten, dass diese sich mit der Fremdplatzierung vom Sommer 2000 deutlich verbessert haben. Und in der Tat: Inzwischen sind sechs Kinder der Eheleute ... gemeinsam in zwei miteinander verbundenen Reihenhäusern untergebracht. Ein kinderloses Ehepaar ist für ihre Versorgung angestellt. Auch eine Erzieherin und eine Haushaltshilfe werden vom Steuerzahler bezahlt. Jedes Kind hat sein eigenes Zimmer. Materiell werden die Kinder somit besser versorgt als damals bei ihren Eltern, die auf Sozialhilfe angewiesen waren, weil das Jugendamt Herrn ... mit der Androhung des Kindesentzugs die Erwerbstätigkeit untersagt hatte. Alles geschah angeblich wegen des Kindeswohls. Und das Kindeswohl wird vom Jugendamt definiert, und nicht von den Eltern, auch nicht von den betroffenen Kindern, die bei ihren Eltern leben wollen.

Dass der Kinderraub in Wirklichkeit aber eine Kampfhandlung in einem Glaubenskrieg ist, zeigen die Äusserungen des Gutachtens zum Fortpflanzungsverhalten der ... Auf dem Hintergrund von sich häufenden und zuspitzenden Problemen in der Familie wäre es nach Ansicht des Gutachters für eine verantwortliche Sichtweise von Familienplanung notwendig gewesen, den Verzicht auf Geburtenkontrolle zu überdenken. Doch dazu scheinen die Eltern nicht in der Lage zu sein.

Die ... sollen bestraft werden. Doch Kinderreichtum verstösst gegen kein Gesetz. Und ohne Gesetz keine Strafe, so steht es im deutschen Grundgesetz. Daher nennt man heute den Kinderraub eben Fremdplatzierung im Interesse des Kindeswohls. Und da man gegen die ... keinen Strafprozess führte, hatten sie auch nicht die Rechte eines Angeklagten im Strafprozess. Ihre Rechtsanwältin konnte nicht alle Akten einsehen. Die Öffentlichkeit einschliesslich der Presse blieb vom Prozess ausgeschlossen. Haben die Richter, die den Kinderraub in zwei Instanzen bestätigten, denn wirklich nicht gemerkt, dass die Justiz für einen Glaubenskrieg missbraucht wird?

Die erste Instanz, das Amtsgericht, begründete seine Entscheidung mit einer akute(n) Kindswohlgefährdung, die dadurch gegeben sei, dass die Eltern die Kinder vernachlässigen und bei der Erziehung/Betreuung erheblich versagen. Weder aus dem Sitzungsprotokoll noch aus dem Urteil geht hervor, dass die Tatsachenbehauptungen, auf denen eine derart folgenschwere Beurteilung beruht, hinterfragt worden wären. Das ist damit vergleichbar, wie wenn jemand wegen Diebstahls verurteilt wird, die Richter sich aber nicht die Mühe machen, die einzelnen vorgeworfenen Diebstahlstaten nachzuweisen.

Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht, liess von Prof. Dr. Voss das bereits zitierte Gutachten anfertigen. Das Gerichtsprotokoll ist nichtssagend. Das Urteil weist darauf hin, dass Frau ... wöchentlich einen Psychologen aufsucht und gemeinsam mit ihrem Ehemann an einer Ergotherapie teilnimmt. Durch diese Halbwahrheit entsteht der Eindruck, dass sie aufgrund einer psychischen Erkrankung die Kinder nicht versorgen könne. Doch eine derartige Erkrankung wurde nie nachgewiesen.

In dem Arztbrief des Psychiatrischen Krankenhauses Heppenheim vom 30.10.96 über ihren Stationären Aufenthalt vom 26.08.1996 - 28.09.1996 steht zwar, dass sie auf Psychose behandelt wurde. Im Arztbrief steht aber nicht, dass diese auch diagnostiziert worden war. Das bedeutet: Dass eine psychische Erkrankung vorliege, wurde lediglich behauptet, ist aber nicht nachgewiesen worden.

Zum Wesen des Rechtsstaates gehört, dass Betroffene die Möglichkeit haben, Entscheidungen der Verwaltung (z. B. des Jugendamtes) gerichtlich überprüfen zu lassen. Haben die Richter, die die gewaltsame Trennung der Familie ... rechtfertigten, denn wirklich nicht gemerkt, dass ihre Überprüfung der Entscheidung des Jugendamtes dann zur Farce wird, wenn sie die vom Jugendamt stammenden Informationen nicht kritisch hinterfragen? War es wirklich nur Unfähigkeit, dass die Richter die Frage nirgendwo thematisiert hatten, ob die Informationen, die sie vom Jugendamt erhielten und die von ungenannten Informanten stammten, nicht ebenso interessengeleitet sein könnten wie die Informationen eines Lotterieverkäufers? Dabei haben Richter doch ständig damit zu tun, dass Informationen, die Prozessparteien beisteuern, interessengeleitet sind. Folglich müssten sie mit diesem Problem vertraut sein.

Doch die Alarmglocken sollten den Richtern spätestens bei folgendem Satz im Gutachten des Prof. Voss geläutet haben: Es kann nicht als kindgerecht angesehen werden, die Entscheidung über einen Kindergartenbesuch des dreijährigen Peter diesem selbst aufzuerlegen. Wozu muss ein Dreijähriger in den Kindergarten, wenn in seinem Elternhaus bereits ein Kindergarten ist? Die ideologische Abhängigkeit des Gutachtens springt bei diesem Satz doch geradezu in die Augen.

Waren der eine Richter am Amtsgericht (Jäger) und die drei Richter am Oberlandesgericht (Dr. Weychardt, Schmidt und Dr. Bauermann) wirklich so naiv, dass sie nicht auf den Gedanken kamen, dass eine ideologische Voreingenommenheit zu einer interessengeleiteten Auswahl von Informationen geführt haben könnte? Was haben diese Richter überhaupt für eine Bildung? Haben sie in der Schule und während ihres Studiums überhaupt eigenständiges Denken gelernt? Die vielen Fehlurteile zeigen jedenfalls, dass die Pisakatastrophe inzwischen längst in den Gerichtssälen angekommen ist.

Inzwischen erging am 15.04.03 ein Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt an die Eltern ... Sie sollten innerhalb von drei Wochen eine Anmeldung ihres noch verbliebenen Sohnes Noah im Kindergarten dem Gericht vorlegen. Weder wurden die Eltern vorher angehört, noch wird im Beschluss irgendeine gesetzliche Grundlage für diese Forderung genannt. Unklar bleibt auch, ob dem Richter Malkmus, der diesen Beschluss erlassen hat, überhaupt bekannt ist, dass nach dem Grundgesetz Art. 7, Abs. 6 eine Vorschulpflicht, wozu ein verpflichtender Besuch eines Kindergartens gehören würde, nicht zulässig ist. Doch was kümmern Behörden und Gerichte irgendwelche Gesetze? Was kümmert sie das Grundgesetz? Immer mehr Eltern machen die traurige Erfahrung, dass ihre Kinder faktisch wie Staatseigentum behandelt werden.

Wenn es möglich ist, dass sich irgendwelche geistigen Zwerge wie absolutistische Fürsten aufführen, wer ist dann das nächste Opfer? Heute wird die Minderheit derer verfolgt, die in der Ehe ihre Sexualität zur Fortpflanzung einsetzen. Morgen ist es vielleicht irgendeine religiöse Minderheit und übermorgen sind es politische Abweichler. Das Beispiel der Familie ... zeigt, wie sehr Rosa Luxemburg recht hatte, als sie schrieb: Die Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.

Wie Betroffene die Behördenwillkür empfinden, zeigt das Gespräch des Gerichts- gutachters mit der damals elfjährigen Susanna ...
Gutachter: Und jetzt gehts darum, wo ihr dann endgültig wohnen werdet.
Susanna: Hm
Gutachter: Und was meinst du, was wohl das Beste wäre?
Susanna: Zuhause.
Gutachter: Und warum?
Susanna: Weiss nicht, da gefällts mir am besten.
Gutachter: Da gefällts dir am besten, da. Was ist denn da so schön zuhause?
Susanna: Da bin ich mit meinen ganzen Geschwistern zusammen und da kann ich meine Mutter jeden Tag sehen ..." von 2001

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Hallo Oktamama

von:wachsperle

ich hab so ein wenig im I-Net quergelesen, Deine Geschichte betreffend.
Ich finde es gut, dass Du den Link zum OLG-Beschluss eingestellt hast.

Was ich nicht gut finde ist der obige Beitrag.
Denn - ganz ehrlich, wenn ich mir den anschaue, dann verstehe ich, warum sich das zuständige Jugendamt verpflichtet fühlte, Eure Kinder in Obhut zu nehmen.

Was ich nicht verstehe ist hingegen Deine Ansicht, Deine Auffassung, Deine Wahrnehmungsprobleme - (sorry, ich möchte Dir mit letzterem nicht zu nahe treten).
ABER - siehst Du als Mutter wirklich nicht, dass Du Deinen Kindern nicht gerecht geworden bist?

Ich kann mir hier nur Lea anschließen.
Ihr lebt(et) in einem Haus ohne Sofa, ohne ausreichende Sanitäranlagen, in welchem statt dessen Bauschutt und kahle gespachtelte Wände anzutreffen waren.
Im vorhandenen Kühlschrank herrschte "armutsbedingt" Leere.
Die jüngeren Kinder trugen die Kleidungsstücke der älteren auf.
Die Kinder haben (hatten) offensichtlich keine richtigen feststehenden Kinderzimmer; oder wie ist der Satz, die Kinder suchen sich ihre Schlafplätze selbst aus, sonst zu verstehen? Normal wäre es doch, dass jedes Kind seinen geregelten Platz hat, sein bestimmtes Zimmer, sein Bett.
Die Kinder wurden offenbar nicht konsequent erzogen, wenn sie selbst entscheiden durften (im Kleinkindalter!), wann sie in den Kindergarten gehen wollten und wann nicht. Durften sie die Entscheidung, wann sie in die Schule gehen wollten und wann sie eben mal keinen Bock hatten, auch treffen?
Ihr habt, wenn ich das richtig herausgelesen habe, beide keine Arbeit, lebt seit Mitte der 90er Jahre von Sozialleistungen?
Gleichwohl lehnt Ihr Verhütung ab.
Bekommt, wenn Du schwanger wirst, ein Kind nach dem anderen.

Weißt Du, grundsätzlich soll jeder so leben, wie er es für richtig hält.
Aber ich meine, dass diese Entfaltungsfreiheit des Einzelnen dort seine Grenzen findet, wo sein Lebensstil Auswirkungen auf die Allgemeinheit entfaltet, wo er die Gesellschaft "zwingt", "Opfer" für seine Vorstellungen vom Leben zu erbringen.

Soll heißen, wenn Ihr Kinderreichtum befürwortet, in Ordnung.
ABER - dann kann es nicht angehen, dass für Euren Lebensstil die Gesellschaft finanziell aufkommen soll.
Und dass für Eure Vorstellungen und Euren Glauben Eure Kinder Opfer bringen müssen, geht ebenfalls nicht.

Dass ein Eigenheim-Rohbau, denn mehr scheint es über längere Zeiträume hinweg nicht gewesen zu sein, kein geeigneter Ort für kleine Kinder ist, darüber bedarf es keiner Diskussion!
Dass ein nicht gefüllter Kühlschrank ebenfalls keine kindgerechte gesunde Entwicklung fördert, bedarf ebenfalls keiner weiteren Ausführungen.
Fehlende Schlafplätze, fehlende Möbel, mangelhafte sanitäre Anlagen, insgesamt vorhandene Unordnung - all diese Dinge sind gleichfalls nicht geeignet, die gesunde Entwicklung eines Kindes zu gewährleisten. Ganz im Gegenteil!

Ich frage mich wirklich, WARUM DU als Mutter das nicht ebenfalls siehst?


 

So ein unsinn

von:anne5325

Glaubt ihr das wirklich? Das jugendamt wuerfelt nicht aus und zieht los und nimmt Kinder einfach weg. Grund ist Kindeswohlgefaehrdung und dafuer gibt es Gesetze ob man es glaubt oder nicht! Nur dann wird eingegriffen


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